Rote Gebiete: AG ELF Oberbayern fordert zügige Neuausweisung – Jetzt Härtefall-Antrag bei Landesanstalt für Landwirtschaft stellen
Der Grundwasserschutz hat herausragende Bedeutung für die gesamte Bevölkerung und die kommenden Generationen. Vor diesem Hintergrund ist es geradezu fahrlässig, wenn eine Nitratkulisse, besser bekannt als „Rote Gebiete“, vom Bundeslandwirtschaftsministerium als wirksames Kontroll- und Schutzsystem dargestellt wird, obwohl es diese Sicherheit nur vorgaukelt.
Eine einzelbetriebliche Nährstoffbilanz ist aus Sicht des Bezirksvorsitzenden Michael Hamburger der Arbeitsgemeinschaft für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AG ELF) Oberbayern unabdingbar. Genau diese war das Versprechen, das Bundesagrarminister Cem Özdemirs damalige Staatssekretärin Rottmann im Vorfeld der Abstimmung über die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV GeA) unserer Bayerischen Agrarministerin Michaela Kaniber gegeben hatte und sich damit die Zustimmung Bayerns erkaufte. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion reichte im Dezember 2022 einen konkreten Antrag zur einzelbetrieblichen Nährstoffbilanz im Bundestag ein. Dieser wurde von der Regierungsmehrheit abgelehnt.
Die jetzige Nitratkulisse basiert ausschließlich auf willkürlich verteilten Grundwassermessstellen, ohne Berücksichtigung der Grundwasserfließrichtung, welche oft 40 km und mehr voneinander entfernt sind. Aus einem derart dünnen Messstellennetz kann keine fachlich tragfähige Aussage getroffen werden, weder über die Nitratbelastung im Grundwasser noch über den Entstehungsort des Nitrats, und auch nicht über die Entstehungszeit des Nitrats. Nach der aktuellen Düngeverordnung könnte es im Extremfall so sein, dass ein extensiv wirtschaftender Biobetrieb für 100.000 Euro eine zusätzliche Güllegrube bauen muss, nur weil 20 km entfernt vor 20 Jahren ein kommunales Abwasserrohr undicht war.
Seit geraumer Zeit beschäftigt sich die AG ELF Oberbayern mit den Roten Gebieten und fordert eine verursachergerechte Ausweisung von belasteten Gebieten. Eine verursachergerechte Lösung kann es auf lange Sicht nur geben, wenn die einzelbetrieblichen Düngedaten ausschlaggebend sind, ob ein Landwirt erhöhte Auflagen einhalten muss oder nicht. Wir könnten uns vorstellen, dass eine korrekt ausgewiesene Nitratkulisse zwar weiterhin Anwendung findet, aber dass der einzelne Betrieb sich von den Auflagen befreien lassen kann, sollte er zwar im Roten Gebiet sein, aber einen effizienten Stickstoffeinsatz im Einzelbetrieb nachweisen kann. Die Mehraufwendungen der betroffenen Landwirtinnen und Landwirte in den Roten Gebieten müssen, wie es bereits seit Jahrzehnten in Deutschland in Wasserschutzgebieten gängige Praxis ist, hier natürlich finanziell ausgeglichen werden.
Die Wetterkapriolen der letzten Wochen haben bei vielen Landwirten bayernweit die Ernte verzögert. Neben den Qualitätseinbußen kommt jetzt das nächste Problem auf die Landwirte zu: Die Düngeverordnung mit ihren starren von Flensburg bis zur Zugspitze gleichen Fristen! Im August ausgesäte Zweitfrüchte werden düngerechtlich als solche nicht mehr anerkannt, sondern werden zu Zwischenfrüchten. Landwirte ohne tierische Verwertungsmöglichkeit des Zwischenfruchtaufwuchses dürfen diese in Roten Gebieten nicht mehr düngen. Aber was machen, wenn die Gülleläger voll sind? Bereits im Frühjahr waren die Zeitfenster zur Ausbringung sehr knapp.
Für den Grundwasserschutz macht es keinen Unterschied, ob der Zwischenfruchtaufwuchs in den Tiermagen oder z.B. für die Biogasanlage verwendet wird. Wichtig sei das die vorhandenen Güllemengen sinnvoll ausgebracht, und damit im Sinne des Gewässerschutzes die Nährstoffe vom Pflanzenaufwuchs effizient genutzt werden. Dies ist seit vielen Jahrzehnten gängige Praxis in Wasserschutzgebieten und die Nichtgrundwassergefährdung von ordentlich durchgeführter Zwischenfruchtdüngung im Herbst seit langem erforscht und wissenschaftlich belegt. „Auch Gülleeinsatz im Herbst bei der Wintergerste sollte in einem Jahr wie heuer möglich sein, um die Güllegruben vor dem Winter zu leeren und den hochwertigen Wirtschaftsdünger sinnvoll zu nutzen“, so Michael Hamburger.
Hier gibt das Bundesdüngegesetz die Möglichkeit, mittels Härtefallgenehmigungen den Betroffenen unbürokratisch zu helfen. Sollten Sie als Landwirt ein entsprechender Härtefall sein, so stellen Sie doch einen konkreten Antrag bei der Landesanstalt für Landwirtschaft. Gerne senden wir Ihnen eine Mustervorlage für den Härtefallantrag. Schreiben Sie uns eine kurze E-Mail an: agelfobb@mail.de.
„Dass die Freien Wähler vom Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir eine Verbesserung der Düngeverordnung einfordern, freut uns sehr. Allerdings sollte der FW-Minister erstmal seine eigenen Hausaufgaben machen!“, so der AG ELF Bezirksvorsitzende Michael Hamburger.
Trotz aller Kritik an der Düngeverordnung und der AVV GeA, sind diese Regelwerke gegenwärtig gültig und einzuhalten. Wenn das Bayerische Umweltministerium die Vorgaben der Bundesvorschrift AVV GeA korrekt ausgeführt hätte, wären jetzt viele Hunderte oder Tausende Landwirte nicht zu Unrecht im Roten Gebiet. Es gibt in ganz Bayern viele Messstellen, die nach der AVV GeA nicht verwendet werden hätten dürfen. Bei diesen Messstellen gibt es bereits Gutachten, welche teils erhebliche Mängel feststellen. In diesen nachgewiesenen Fällen muss die Nitratkulisse unverzüglich korrigiert werden! Hier ist eindeutig der Bayerische Umweltminister Glauber gefordert.
Aus ganz Bayern haben Interessensgemeinschaften den Umweltminister auf Ausweisungsfehler hingewiesen und ihn aufgefordert, diese Fehler zu korrigieren. Von Thomas Pfeifer, Vorstandsmitglied der fränkischen Interessengemeinschaft Sandsteinkeuper Höchstadt-Bamberg (IG) haben wir erfahren, dass der Minister kürzlich bei einem Gespräch zum Thema Rote Gebiete im Landkreis Bamberg eine baldige Neuausweisung in Aussicht gestellt hatte. Auch bei Gesprächen mit anderen fränkischen IGs habe sich Minister Glauber dementsprechend geäußert. „Wir appellieren an die Bayerische Staatsregierung, den Worten nun endlich Taten folgen zu lassen! Die Neuausweisung der Roten Gebiete muss jetzt zügig angegangen werden, damit wir beim verursachergerechten Gewässerschutz vorankommen und unsere Bayerischen Landwirtinnen und Landwirte nicht über Gebühr belastet werden!“, so der AG ELF Bezirksvorsitzende Michael Hamburger.
Bericht: Arbeitsgemeinschaft für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Oberbayern – Foto: Michael Hamburger