Ab 1. November leitet Dr. Petra Förschner als neue Präsidentin das Landesarbeitsgericht München. Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf betonte beim Festakt zum Amtswechsel in der Münchner Residenz: „Dr. Petra Förschner wird mit ihrer langjährigen Erfahrung und exzellenten Expertise das Landesarbeitsgericht München kompetent und souverän in die Zukunft führen.“ Die Ministerin betonte weiter: „Mein Dank gilt Dr. Harald Wanhöfer, der über ein Jahrzehnt hinweg die Geschicke des Landesarbeitsgerichts München verantwortungsvoll, mit Weitblick und klarem Kurs geleitet hat. Für seinen Ruhestand wünsche ich ihm alles Gute, Gesundheit, Freude und Gottes Segen.“
Die neue Präsidentin Dr. Förschner wurde 1962 in Nördlingen geboren. Ihre berufliche Laufbahn als Richterin am Arbeitsgericht München begann 1999. Zehn Jahre später, 2009, war sie zunächst für eine dreimonatige Abordnung am Landesarbeitsgericht München tätig – und wechselte im März des Folgejahres als Vorsitzende Richterin dauerhaft dorthin. Seit 2016 ist sie Vizepräsidentin des Landesarbeitsgerichts. Nun beginnt am 1. November ihre neue Tätigkeit als Präsidentin an der Spitze der bayerischen Arbeitsgerichtsbarkeit.
Der ausscheidende Präsident Dr. Harald Wanhöfer, geboren 1960 in Starnberg, hat das Landesarbeitsgericht München zehn Jahre lang geleitet und war zuvor zwei Jahre lang Vizepräsident. 2006 hatte er seine Laufbahn dort als Vorsitzender Richter begonnen. Bayern hat zwei Landesarbeitsgerichte: in München und Nürnberg. Diese prüfen in zweiter Instanz die Urteile der elf bayerischen Arbeitsgerichte. Arbeitsgerichte klären Streitfälle zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite rund um Kündigungsschutz, Gehaltsforderungen oder Zeugnisberichtigungen. Auch Konflikte zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber oder Klagen zu Tarifverträgen gehören zum Aufgabenbereich.
Bildquelle: StMAS / Schäffler – Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf beim Festakt zum Amtswechsel mit Dr. Petra Förschner und ihrem Vorgänger Dr. Harald Wanhöfer.




