Gesundheit

Bayern setzt starkes Zeichen für Krebsüberlebende

Daniel Artmann, MdL
Veröffentlicht von Toni Hötzelsperger

Der Rosenheimer CSU-Landtagsabgeordnete Daniel Artmann begrüßt ausdrücklich die heutigen (13.10.2026) Beschlüsse der Bayerischen Staatsregierung zum Thema Krebs. Der Ministerrat hat ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das ehemals an Krebs erkrankte Menschen vor langfristiger Benachteiligung schützt, die Krebsforschung weiter stärkt und ein klares Signal für Chancengleichheit setzt.

„Die heutigen Beschlüsse sind für mich nicht nur politisch bedeutsam – sie sind auch zutiefst persönlich”, erklärt Artmann. „Vor zweieinhalb Jahren erhielt ich selbst die Diagnose Krebs. Chemotherapie, Bestrahlung, Ungewissheit – ich weiß, was Betroffene und ihre Familien durchmachen. Und ich weiß auch, dass der Kampf nicht mit dem letzten Behandlungstag endet. Wer den Krebs besiegt hat, darf nicht ein Leben lang dafür bestraft werden – weder bei Versicherungen noch bei Krediten noch im Beruf.

Recht auf Vergessenwerden – eine Herzensangelegenheit

Bereits vor einigen Wochen hatte Artmann gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus Bundestag und Landtag einen Antrag an den CSU-Parteitag zum Thema „Recht auf Vergessen” eingebracht. Die heutigen Ministerratsbeschlüsse greifen genau dieses Anliegen auf und geben ihm politisches Gewicht:

Bayern wird eine Bundesrats-Initiative anderer Länder unterstützen, die den Bund auffordert, einen Regelungsvorschlag für ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden” vorzulegen. Konkret soll nach dem Ablauf medizinisch begründeter Fristen sichergestellt werden, dass keine Verpflichtung zur Offenlegung einer überwundenen Krebserkrankung mehr besteht – etwa im Versicherungsvertragsrecht, bei Verbraucherkreditverträgen oder in Adoptionsvermittlungsverfahren. Dabei sollen aktuelle Forschungsergebnisse zu Rückfall- und Langzeitrisiken sowie international anerkannte medizinische Kriterien herangezogen werden.

„Wer nach wissenschaftlichen Maßstäben als geheilt gilt, muss auch rechtlich als geheilt behandelt werden”, betont Artmann. „Es darf nicht sein, dass Menschen, die den schwersten Kampf ihres Lebens gewonnen haben, anschließend keinen Kredit für ein Eigenheim bekommen oder bei der Lebensversicherung abgelehnt werden. Ich bin froh, dass unser Antrag an den Parteitag und die heutigen Beschlüsse in dieselbe Richtung weisen.”

Erste Schritte sind bereits eingeleitet: Ab dem 20. November 2026 gilt für bestimmte Restschuldversicherungen erstmals ein gesetzliches „Recht auf Vergessenwerden”. Eine überstandene Krebserkrankung darf dort 15 Jahre nach Abschluss der Behandlung nicht mehr berücksichtigt werden.

„Geheilt ist geheilt” – Bayern geht im Dienstrecht voran

Besonders hervorhebt Artmann den Beschluss, das Bayerische Beamtengesetz entsprechend anzupassen: Künftig soll ausdrücklich geregelt werden, dass eine vollständig ausgeheilte Krebserkrankung der Feststellung der gesundheitlichen Eignung nicht entgegensteht und kein Ausschlusskriterium für die Einstellung in das Beamtenverhältnis sein darf.

„Das Motto ‚Geheilt ist geheilt’ muss in allen Lebensbereichen gelten. Dass Bayern hier im eigenen Dienstrecht vorangeht, hat eine starke Signalwirkung – auch für die Privatwirtschaft. Es gibt keinen Grund, geheilte Menschen pauschal auszuschließen”, so Artmann.

Bayern investiert in Forschung und Prävention

Artmann begrüßt darüber hinaus die konsequente Stärkung der Krebsforschung in Bayern. Allein im aktuellen Doppelhaushalt investiert der Freistaat rund 19 Millionen Euro in das Bayerische Zentrum für Krebsforschung (BZKF), das die Kompetenzen der sechs bayerischen Universitätsklinika bündelt und Krebspatienten überall in Bayern einen wohnortnahen Zugang zu onkologischer Spitzenmedizin ermöglicht. Hinzu kommen über 10 Millionen Euro für verschiedene Studien, unter anderem zu Frauengesundheit und Künstlicher Intelligenz.

„Jedes Jahr erkranken allein in Bayern knapp 80.000 Menschen neu an Krebs. Hinter jeder dieser Zahlen steht ein Mensch, eine Familie, ein Schicksal. Dass Bayern auf Weltklasse-Forschung, konsequente Prävention und ein dichtes Unterstützungsnetz setzt, gibt Betroffenen Hoffnung – und rettet Leben”, unterstreicht der Abgeordnete.

Artmann verweist zudem auf das kostenfreie „BürgerTelefonKrebs” des BZKF (kostenfrei unter 0800 85 100 80), das Betroffenen und Angehörigen unmittelbare Unterstützung und Beratung bietet.

„Ich bin heute jemand, der den Krebs besiegt hat – und der weiß, wie wichtig es ist, dass der Staat an der Seite der Betroffenen steht. Nicht nur während der Krankheit, sondern auch danach. Die heutigen Beschlüsse sind ein Meilenstein. Ich werde mich weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, dass ‚geheilt’ auch wirklich ‚geheilt’ bedeutet – in jedem Lebensbereich”, so Daniel Artmann abschließend.

Text: Abgeordnetenbüro Daniel Artmann – Bildquelle: Christoph Leonhardt

Bildunterschrift: Daniel Artmann, MdL


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