Gastronomie

DEHOGA: Minijobs bleiben erhalten

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

Nach ersten Informationen aus der heutigen Pressekonferenz zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses sowie dem Papier Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung der Bundesregierung ist für Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, klar:

„Die drohende Abschaffung des Minijobs ist vom Tisch. Der Minijob bleibt als eigenständige, flexible Beschäftigungsform für Millionen von Menschen erhalten. Übrig bleibt aktuell eine moderate Anpassung auf Arbeitgeberseite: Die pauschale Steuer steigt von 2 auf 5 Prozent. Für die 6,8 Millionen Menschen im Minijob ist das eine gute Nachricht.“ Inselkammer weiter: „Ein besonderer Dank gilt Ministerpräsident Dr. Markus Söder für seinen entscheidenden Einsatz. Denn insbesondere für das Gastgewerbe war der Fortbestand der Minijob-Regelung essentiell, da Minijobs helfen, Spitzenlasten abzudecken, saisonale Schwankungen zu bewältigen, dem demographischen Wandel abzufedern und vielen Menschen einen unkomplizierten Zuverdienst zu ermöglichen. Wir werden den Gesetzgebungsprozess genau verfolgen und für beste Lösungen weiterkämpfen.“

Darüber hinaus hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung ein Maßnahmenpaket geschnürt, dass die Wirtschaft in Deutschland fit für die Zukunft machen soll. Darin enthalten: mehr Spielräume im Arbeitsrecht, längere Öffnungsmöglichkeiten und weniger starre Vorgaben.
Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert: „Beim Bürokratieabbau geht es endlich in die richtige Richtung: Berichtspflichten sollen gestrichen, Dokumentationspflichten reduziert, Genehmigungen beschleunigt und Steuerverfahren vereinfacht werden. Genau das brauchen unsere Betriebe: weniger Papier, mehr Zeit für Gäste, Mitarbeiter und Betrieb.“ Das Koalitionspapier sieht unter anderem ein Berichtsentlastungsgesetz, eine „Berichtspflichten-Bremse“ und den Abbau mindestens jeder vierten nicht zwingend erforderlichen Dokumentationspflicht binnen zwölf Monaten vor.

Auch bei der telefonischen Krankschreibung setzt der Koalitionsausschuss ein klares Zeichen: Sie soll abgeschafft werden, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll zudem ab dem 1. Tag verpflichtend sein. Darüber hinaus soll die unrichtige Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen stärker bestraft werden. Geppert. „Für unsere Betriebe ist das wichtig, denn Verlässlichkeit im Dienstplan ist im Gastgewerbe keine Nebensache – sie entscheidet darüber, ob Schichten besetzt, Gäste versorgt und Öffnungszeiten gehalten werden können. Wer Missbrauch eindämmt, stärkt die Ehrlichen: die Beschäftigten, die Verantwortung übernehmen, und die Betriebe, die Tag für Tag planen müssen.“

Zur Wochenarbeitszeit selbst enthält das Papier bislang keine ausdrückliche konkrete Neuregelung. Geppert: „Für das Gastgewerbe ist klar: Wir brauchen die gesetzliche Wochenarbeitszeit so wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben.“ Hier soll zeitnah ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden.

Bericht: DEHOGA Bayern – Archiv-Foto: Hötzelsperger


Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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