Kirche

Neue Friedhofssatzung für Bernau

Veröffentlicht von Toni Hötzelsperger

Der Gemeinderat von Bernau a. Chiemsee hat in seiner jüngsten Sitzung eine neue Friedhofssatzung sowie eine neue Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Ziel der Änderungen ist es, den Friedhof an heutige Bedürfnisse anzupassen und die Finanzierung langfristig zu sichern.

Eine wichtige Neuerung betrifft den Kreis der Bestattungsberechtigten: Künftig können nicht nur Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde beigesetzt werden, sondern auch Personen mit Nebenwohnsitz sowie Menschen, die bereits ein Nutzungsrecht an einer Grabstätte auf dem Bernauer Friedhof besitzen – ebenso deren Familienangehörige. Damit wird der Zugang zum Friedhof deutlich erweitert.

Zudem wurden neue, alternative Bestattungsformen eingeführt. Neben den klassischen Grabarten sind nun auch pflegefreie Urnengräber möglich, etwa am Gemeinschaftsbaum oder im Rosen- und Staudengarten. Diese Angebote tragen dem Wunsch vieler Menschen nach naturnahen und pflegeleichten Ruhestätten Rechnung.

Bericht und Foto: Gemeinde Bernau a. Chiemsee / hö 


Redaktion

Toni Hötzelsperger

Beiträge und Fotos sind urheberrechtlich geschützt!