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Bayernbund informiert: Die Bezirke in Bayern

Veröffentlicht von Toni Hötzelsperger

Für viele Menschen sind die staatlichen Strukturen in Bayern schwierig nachzuvollziehen. Deshalb hat der Bayernbund-Landesvorsitzende Sebastian Friesinger, MdL angeregt, den Bezirken in Bayern die Gelegenheit zu geben, sich in der Weiß-Blauen Rundschau zu präsentieren. Die Bezirke sind die territoriale Verwaltungseinheit, die Bezirkstage das gewählte Parlament dieser Bezirke und zu unterscheiden von der Bezirksregierung als der staatlichen Behörde, die staatliche Aufgaben in diesem Bezirk durchführt und überwacht.

Die jeweiligen Bayerischen Bezirke werden wir in guter Abstimmung mit dem Bayernbund in unregelmäßigen Abständen bei den Samerberger Nachrichten vorstellen, vorab einige grundsätzliche Informationen:

Insgesamt gibt es also vier relevante Begriffe, die oft verwechselt werden können: Bezirk, Bezirkstag, Bezirksregierung und Bezirketag. Jeder spielt eine spezifische Rolle in der Verwaltungsstruktur Bayerns.

  1. Bezirk: Ein Bezirk ist eine Verwaltungseinheit auf der Ebene der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland. In Bayern gibt es insgesamt sieben Bezirke, die auch als Regierungsbezirke bezeichnet werden. Diese sind Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben. Jeder Bezirk hat eigene Aufgaben und Zuständigkeiten, die sich vor allem auf die Bereiche Soziales, Gesundheit, Kultur und Umwelt erstrecken.
  2. Bezirkstag: Der Bezirkstag ist das gewählte Parlament eines Bezirks. Die Mitglieder des Bezirkstags werden von den Bürgerinnen und Bürgern in direkter Wahl gewählt. Der Bezirkstag ist für die politischen Entscheidungen auf Bezirksebene zuständig und hat in verschiedenen Bereichen Mitbestimmungsrechte. Er ist vergleichbar mit dem Gemeinderat auf kommunaler Ebene oder dem Landtag auf Landesebene.
  3. Bezirketag: Der Bezirketag ist eine Interessenvertretung der Bezirke in Bayern. Er besteht aus den Mitgliedern der Bezirkstage aller sieben Bezirke Bayerns. Der Bezirketag dient dazu, die gemeinsamen Interessen der Bezirke zu vertreten und zu koordinieren. Dabei geht es vor allem um Fragen der Finanzierung, der Gesetzgebung und der Zusammenarbeit zwischen den Bezirken und dem Freistaat Bayern und dem Austausch mit der Staatsregierung.
  4. Bezirksregierung: Die Bezirksregierung ist eine staatliche Behörde auf Ebene der Regierungsbezirke in Bayern. Sie steht unter der Aufsicht des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration. Die Bezirksregierung ist für die Durchführung staatlicher Aufgaben in ihrem jeweiligen Regierungsbezirk zuständig. Dazu gehören unter anderem die Aufsicht über die Kommunen, die Genehmigung von Bauvorhaben, die Organisation von Wahlen und die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich des Katastrophenschutzes.

Bericht: Fritz Lutzenberger, Bayernbund, Weiß-Blaue Rundschau – www.bayernbund.de – Foto aus dem Kloster Seeon (Bezirk Oberbayern)

 

 


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