Land- & Forstwirtschaft

LfL: Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers

Der letzte Käferfund durch das ALB-Team der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) liegt vier Jahre zurück. Seitdem haben regelmäßige und intensive Monitoring-Maßnahmen keinen Befall mehr in der Quarantänezone Ziemetshausen, Ortsteil Schönebach ergeben. Damit ist es am 1. November 2022 amtlich: Die ALB-Quarantänezone Schönebach wird aufgehoben.

 

Dies hat spürbare Folgen. Denn um eine Verbreitung des ALB zu verhindern, mussten sich die Anwohner innerhalb der Quarantänezone an ein paar Regeln halten. Um eine Ausbreitung des Schädlings zu verhindern, durfte zum Beispiel kein Laubholz, egal ob Brennholz oder Gartenreste, das Flurstück verlassen, auf dem es gewachsen ist. Entsorgt werden konnten Laubholz-Abfälle nur an dafür vorgegebenen Sammelplätzen wie dem Container am Fußballplatz oder dem Häckselplatz bei Oberschöneberg. Hier wurde nochmals alles überprüft und letztendlich abgeholt und verbrannt. Alle vorgeschriebenen Quarantäneauflagen sind ab dem 01. November 2022 aufgehoben.

Der Geduld und Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger von Schönebach, der Waldbesitzer sowie den Kommunen und Ämtern ist es zu verdanken, dass die Maßnahmen der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) und des zuständigen Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) in Augsburg erfolgreich waren.

Begonnen hatte alles mit dem Fund eines Asiatischen Laubholzbockkäfers durch einen Anwohner Mitte Oktober 2014. Rund um diesen Fundort war dann im Umkreis von 700 Metern ein Befall Etwa vier Wochen später, am 18. November 2014, wurde daraufhin auf Grundlage des Pflanzenschutzgesetzes die Quarantänezone eingerichtet. Dabei zog man einen Radius von drei Kilometern um den Ort des Fundes und legte Befallszonen von 200 Meter Radius um jeden ALB-befallenen Baum fest. Nachdem erste Fällungen im Februar bereits auf Gemeindegrund vorgenommen wurden, folgten im März entsprechende Maßnahmen im Ortskern.

Insgesamt mussten rund 1000 Laubgehölze im Ortskern von Schönebach, an der südlich gelegenen B 300 und in der umliegenden Feldflur entfernt werden. Dabei wurden 279 Larven, 285 Ausbohrlöcher und ca. 5.864 Eiablagen (davon ca. 85% frische) sowie zwei tote Käfer gefunden.

2015 war die Quarantänezone nochmals auf Basis des „EU-Durchführungsbeschlusses über Maßnahmen zum Schutz der Union gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Anoplophora glabripennis“, so der botanische Name des ALB, angeglichen worden. Fortan betrug der Radius der Quarantänezone zwei Kilometer – von der Befallszone ausgehend – und die Befallszone selbst 100 Meter um jeden befallenen Baum.

Die Liste der Laubgehölze, die der ALB befällt, ist lang. Das macht ihn zu einen der hundert gefährlichsten Schadorganismen weltweit. Die fünf bevorzugten Wirtsbaumarten des ALB: Ahorn, Pappel, Weide, Birke und Roßkastanie. An diesen und vielen weiteren Laubgehölzen erfolgte in der Quarantänezone seit 2014 eine regelmäßige und intensive Suche durch das Pflanzengesundheitsinspektoren-Team der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft in der offenen Fläche und dem Siedlungsbereich sowie durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Krumbach in den Waldgebieten. Zusätzlich zum Bodenmonitoring, also der Suche mithilfe des Fernglases, kamen Spürhunde, zertifizierte und geschulte Baumkletterer, Pheromonfallen mit Sexuallockstoffen für den ALB und sogenannte „Fangbäume“ zum Einsatz. Auf der Suche nach spezifischem Befall achteten die Pflanzenschutzinspektoren der LfL und des AELF auf grobe Bohrspäne am Stammfuß bzw. in den Astgabeln eines Baumes, auf große ovale Larvengänge im Holz und kreisrunde Ausbohrlöcher von ca. 12 mm Durchmesser.

Basierend auf dem ursprünglichen Fund in 2014 hätte die Quarantänezone vier Jahre, also bis 2018 angedauert. Da 2016 allerdings ein weiterer Befall außerhalb von Schönebach festgestellt worden war, verlängerte sich die Quarantäne bis Ende 2020. Als 2018 nochmals ein einzelner Käfer in einer Pheromonfalle gefunden wurde, jedoch nicht der Baum, aus dem der Käfer geschlüpft war, dauerte die Entscheidung über eine erneute Verlängerung leider länger als erwartet. So wurde im Dezember 2020, also kurz vor Ende der Ablaufzeit nochmals eine Verlängerung bis Ende 2022 ausgesprochen. Dies führte zu Unmut in der Bevölkerung von Schöneberg und der Bürgermeister Ralf Wetzel reichte Klage ein. Im Mai 2021 einigte man sich auf eine Reduzierung des Quarantäneradius auf einen Kilometer und eine Verkürzung der Quarantänelaufzeit um zwei Monate. So lagen fortan viele Waldflächen außerhalb der Quarantänezone lagen und die Quarantäneauflagen, allen vorweg das Laubholzverbringungsverbot, kann nun direkt nach der Flugzeit des Käfers zum 31. Oktober 2022 aufgehoben werden.

Natürlich ist weiterhin Aufmerksamkeit geboten. Und sollte erneut ein Käfer oder Anzeichen eines Befalls durch ALB entdeckt werden, sind eine Meldung und schnelle Maßnahmen nötig.

Weitere Informationen:

Bericht und Foto: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)

Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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