Die Regierung von Oberbayern hat die Lorenz Totnan Seehuber Stiftung mit Sitz in Grabenstätt am 12.04.2021 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugend-Hilfe.
Errichtet haben die Stiftung Ursula Erl und Barbara Hurnaus. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt Frau Erl unter 08661-380. Allein im Jahr 2020 hat die Regierung von Oberbayern 52 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Damit ist die Regierung von Oberbayern derzeit für rund 1.820 Stiftungen zuständig. Seit 2005 hat sich die Zahl der Stiftungen in Oberbayern um die Hälfte erhöht, seit 2000 sogar mehr als verdoppelt. Die Gesamtzahl der Ende 2019 in Bayern registrierten rechtsfähigen Stiftungen ist auf 4.273 Stiftungen gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe.
Wissenswertes zu Stiftungen – Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales, die Zwecke, für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck verwendet werden kann. Millionenbeträge sind nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Für die Zweckverwirklichung sollen einer Stiftung in der Regel jährliche Erträge in Höhe von mindestens 2.000 Euro zur Verfügung stehen.
Wer eine Stiftung gründen will, bekommt nähere Informationen auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern. Dort findet sich auch der aktuelle Leitfaden zur Errichtung einer Stiftung. Das elektronische Stiftungsverzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen (Ausnahme: kirchliche Stiftungen) mit Sitz in Bayern ist unter www.stiftungen.bayern.de abrufbar.
Bericht: Regierung von Oberbayern
Foto: Gemeinde Grabenstätt / Schloss Grabenstätt