Gesundheit & Corona

Landkreis Rosenheim: ab Mittwoch Maskenpflicht

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

Landkreis und Stadt Rosenheim haben heute beschlossen, die Maskenpflicht anlässlich des Coronus-Virus bereits ab Mittwoch, 22. April einzuführen. Grund ist, dass der Landkreis nicht nur in Bayern, sondern in ganz Deutschland zu den am stärksten von Corona betroffenen Gebieten gehört. 

Die Einführung der Maskenpflicht bei Nutzung des ÖPNV und bei Einkäufen in Stadt und Landkreis Rosenheim zum 22. April wird vom Gesundheitsamt Rosenheim ausdrücklich begrüßt.

„Jede engere Begegnung mit einem anderen Menschen birgt im Moment die Gefahr einer Übertragung von SARS-CoV-2. Dies gilt auch im Kontakt mit Menschen, die bisher keine Symptome zeigen“, sagt der Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Wolfgang Hierl. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist aus seiner Sicht eine Möglichkeit, die Infektionsgefahr zu reduzieren, da hierdurch eine Übertragung unwahrscheinlicher wird. Wird eine medizinische Maske verwendet, rät Dr. Hierl darauf zu achten, dass sie über kein Ausatemventil verfügt, da sonst der gewünschte Schutzeffekt nicht eintritt. Generell gilt, „jegliche Ausfertigung einer Mund-Nasen-Bedeckung, wie selbstgenähte Masken, Halstücher oder Schals, die durch einfaches Festbinden am Hinterkopf einen enganliegenden Halt über Mund und Nase gewährleisten, sind für die Bürgerinnen und Bürger geeignet“. Zudem weist der Leiter des Gesundheitsamtes Rosenheim darauf hin, dass nach dem Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung die Hände gründlich mit Seife zu waschen sind. Die Bedeckung selbst sollte am besten sofort bei 60 Grad bis 95 Grad in der Waschmaschine gewaschen werden.

Weitere Informationen zum Mund-Nasen-Schutz finden sich auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.infektionsschutz.de/fileadmin/infektionsschutz.de/Downloads/Merkblatt-Mund-Nasen-Bedeckung.pdf.

Das Gesundheitsamt Rosenheim empfiehlt weiterhin ausdrücklich, sich an die Ausgangsbeschränkungen zu halten, um eine weitere Ausbreitung der Erkrankung zu verhindern. Bitte denken Sie auch daran, z.B. bei Einkäufen ausreichenden Abstand zu anderen Personen einzuhalten. Weitere Empfehlungen finden Sie im Merkblatt „Verhaltensregeln und -empfehlungen zum Schutz vor dem Coronavirus im Alltag und im Miteinander“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Insbesondere Personen mit Erkältungssymptomen wie Husten, Fieber, Gliederschmerzen oder Geruchssinnstörungen aber auch mit Durchfall sollen jegliche Kontakte vermeiden und ggf. telefonisch mit dem Hausarzt bzgl. einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Kontakt aufnehmen.

Fallzahlenentwicklung:
Bisher sind insgesamt 2232 Fälle von COVID-19 in Stadt und Landkreis Rosenheim aufgetreten. Mittlerweile wurde bei mindestens 627 Personen eine Genesung dokumentiert. 109 Personen sind bis 20.4. (24 Uhr)  an der Erkrankung gestorben. Von den Verstorbenen waren 4 Personen unter 60 Jahren. Mehr als die Hälfte waren über 82 Jahre alt. 316 COVID-19-Patienten werden aktuell in Stadt und Landkreis Rosenheim stationär behandelt. Hiervon befinden sich 50 Patienten auf einer Intensivstation. Die Zahl an belegten Intensivbetten in Stadt und Landkreis Rosenheim wurde bereits aufgestockt.

Bericht: LRA Rosenheim –  Foto: Hötzelsperger

Anhang: Amtsblatt Landkreis Rosenheim zur Allgemeinverfügung

Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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