In einem gemeinsamen Beschluss hat der DEHOGA Bayern mit den DEHOGA Landesverbänden Hessen und Rheinland-Pfalz einen 4-Stufenplan zur Wiedereröffnung des Gastgewerbes vorgelegt. Die konkreten Vorschläge sollen in der nächsten Bund-Länder-Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Länderchefs eingebracht werden.
Das 4-Stufenmodell bildet ein Szenario, dass dem Gastgewerbe eine dringend notwendige Öffnungsperspektive gibt, ohne dabei den erfolgreichen Kampf gegen das Coronavirus zu gefährden.
„Das Gastgewerbe hat bereits nach dem ersten Lockdown die jeweils geltenden Schutz- und Hygienekonzepte erfolgreich umgesetzt. Es gab in der Gastronomie und Hotellerie keine signifikanten Infektionsgeschehen. Durch jüngste Investitionen in modernste Lüftungstechniken, digitale Kontakterfassung und Zutrittssteuerung wird die Sicherheit weiter erhöht. Die Gäste waren und sind in unseren DEHOGA-Betrieben jederzeit sicher. Das gilt auch zukünftig!“, so Angela Inselkammer, Präsidentin des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern. Der DEHOGA hat sich seit Beginn der Pandemie bei der branchenspezifischen Konkretisierung und Kommunikation der AHA+L-Regeln aktiv eingebracht und bietet das auch weiterhin an.
„Nun müssen rasch klare Kriterien definiert werden, die eine verantwortungsvolle und dauerhafte Wiedereröffnung der Betriebe planbar und nachvollziehbar machen, sobald das Infektionsgeschehen dies zulässt. Dabei müssen nachhaltige Perspektiven für alle Betriebstypen des Gastgewerbes geschaffen werden. Solange einzelne Betriebstypen geschlossen bleiben müssen, sind diese angemessen zu entschädigen“, so der eindringliche Konsens der Präsidenten der drei DEHOGA Landesverbände an die Politik. Die Planung soll sich künftig an den landesweiten Zahlen des Infektionsgeschehen orientieren und somit eine allgemeinverbindliche Orientierung für das Wirtschafts- und Gesellschaftsleben in Deutschland, unter Einhaltung aller bisherigen und aktuellen Schutzkonzepte und Hygieneregeln, schaffen.
Deshalb fordern die DEHOGA Landesverbände Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz:
A. Stufenplan für die Wiedereröffnung der Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe
Stufe 1: Wenn eine 7-Tage-Inzidenz von 75 und kleiner über eine Woche lang erreicht wird, dann: Öffnung der Beherbergung und Außengastronomie
Stufe 2: Wenn eine 7 Tage-Inzidenz von 50 und kleiner über eine Woche lang erreicht wird, dann: Öffnung der Speisen-Gastronomie und Möglichkeit für Tagungen und Veranstaltung ausschließlich in gastgewerblichen Betrieben
Stufe 3: Wenn eine 7-Tage-Inzidenz von 35 und kleiner über eine Woche lang erreicht wird, dann: Öffnung der Getränke-Gastronomie. Zusätzlich sind Buffets und Abholbereiche wieder zulässig.
Stufe 4: Wenn eine 7-Tage Inzidenz von 20 und kleiner über eine Woche lang erreicht wird, dann: Öffnung von Clubs und Diskotheken (ohne Tanzflächen).
B. Dauerhafte Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes: Reduzierter Mehrwertsteuersatz für alle Leistungen des Gastgewerbes
Um die Ertragskraft des Gastgewerbes nachhaltig zu stärken, bedarf es der dauerhaften Absenkung der Umsatzsteuer für alle Leistungen des Gastgewerbes auf den reduzierten Mehrwertsteuersatz. Die Befristung 31.12.2022 ist aufzuheben und um Getränke zu ergänzen, da gerade die Getränke-Gastronomie überproportional lange geschlossen war und die höchsten Umsatzverluste verzeichnen musste.
Die Gesundheit und Sicherheit der Gäste, Mitarbeiter und Gastgeber haben für uns weiter oberste Priorität!
Damit die Gesundheitsämter die wichtige Aufgabe der Kontaktverfolgung schnell und sicher erledigen können, sind diese personell und digital so auszustatten, dass die vorhandenen Möglichkeiten der digitalen Kontakterfassung im Gastgewerbe auch effizient und ressourcensparend genutzt werden können.
Bericht: DEHOGA Bayern