Stadt und Landkreis Rosenheim legen Sperrbezirk wegen „Amerikanischer Faulbrut“ fest – In einem Bienenstand im Rosenheimer Stadtteil Egarten wurde die Bienenseuche „Amerikanische Faulbrut“ festgestellt. Das teilte das Veterinäramt für die Stadt und den Landkreis Rosenheim mit.
Wie in der Bienenseuchen-Verordnung vorgeschrieben, richteten die Stadt und der Landkreis einen Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer ein. Auch ein Untersuchungsgebiet mit einem Radius von zwei Kilometern wurde festgelegt. Die rechtlich notwendige Allgemeinverfügung gilt bereits. Für die Bürgerinnen und Bürger besteht keine Gefahr, da die Seuche für Menschen ungefährlich ist. Auch Honig und Honigprodukte werden in ihrer Qualität nicht beeinflusst. Der Erreger wurde, nach Angaben des Veterinäramtes, im Rahmen einer Routineuntersuchung festgestellt. Bei der Begutachtung des Bienenstandes stellten ein Amtstierarzt und ein Bienensachverständiger erste Krankheitssymptome fest. Da die Erkrankung zu einem frühen Zeitpunkt erkannt wurde und bereits erste Bekämpfungsmaßnahmen am Ausbruchsbestand durchgeführt wurden, besteht große Hoffnung, dass sich die Seuche noch nicht weiter ausgebreitet hat. Um dies zu überprüfen und auch um weitere Infektionsquellen ausschließen zu können, werden alle vorhandenen Bienenvölker innerhalb des Sperrbezirks sowie des Untersuchungsgebietes untersucht. Vornehmen werden dies Bienensachverständige im Auftrag des Veterinäramtes.
Zudem gilt innerhalb des Sperrbezirks, dass Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften nicht aus den Bienenständen entfernt werden dürfen. Bewegliche Bienenstände müssen an ihrem Standort bleiben. Auch dürfen keine Bienenvölker oder Bienen in den Sperrbezirk gebracht werden. Die Imker, die Bienen im Sperrbezirk halten, müssen die Anzahl und die genauen Standorte ihrer Bestände unverzüglich dem Veterinäramt Rosenheim mitteilen. Der Sperrbezirk schließt Teile der Stadt Rosenheim sowie der Gemeinde Großkarolinenfeld ein. In den in Amtsblättern veröffentlichten Allgemeinverfügungen der Stadt und des Landkreises Rosenheim sind Sperrbezirk und Untersuchungsgebiet in einer Karte dargestellt. Die Amtsblätter können auf den jeweiligen Internetseiten eingesehen werden.
Wie der Erreger in den Ausbruchsbestand kam, ist noch nicht geklärt. In diesem Zusammenhang weist das Veterinäramt daraufhin, dass alle Bürgerinnen und Bürger mithelfen können, die Gesundheit von Bienen zu erhalten. Tatsächlich können unverschlossene und ungenügend gereinigte Honiggläser eine Ansteckungsgefahr für Bienen darstellen, da der Erreger der Amerikanischen Faulbrut auch in zahlreichen Honigen im Lebensmittelhandel vorkommt. Deshalb wird dringend darum gebeten, keinen Honig an Bienen zu verfüttern und nur gründlich gereinigte und verschlossene Honiggläser zu entsorgen. Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine bakterielle, hoch ansteckende, anzeigepflichtige Bienenseuche. Sie unterliegt der staatlichen Tierseuchenbekämpfung. Die Bekämpfungsmaßnahmen werden vom Veterinäramt zusammen mit der Stadt und dem Landkreis Rosenheim veranlasst und koordiniert.
Bericht: LRA Rosenheim – Foto: Hötzelsperger