Kirche

Mariä Himmelfahrt: 1.708 bayer. Gemeinden feiern

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

Das Hochfest Mariä Himmelfahrt ist in bayerischen Gemeinden ein gesetzlicher Feiertag, wenn dort mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Haupt-wohnsitz haben. Auf welche Kommunen das zutrifft, stellt das Bayerische Lan-desamt für Statistik auf Basis der letzten Volkszählung fest. Aktuell gültig sind die Ergebnisse des Zensus 2022. Daher ergeben sich bezogen auf Mariä Himmel-fahrt im Jahr 2026 keine Änderungen im Vergleich zum Jahr 2025.

Am kommenden Samstag, dem 15. August, ist Mariä Himmelfahrt. In 1 708 der insgesamt 2 056 bayerischen Gemeinden ist Mariä Himmelfahrt ein gesetzlicher Feier-tag. In den restlichen 348 Gemeinden, in denen die evangelische Bevölkerung im Vergleich zur katholischen Bevölkerung überwiegt, ist der 15. August dagegen kein gesetzlicher Feiertag.

Gemäß Art. 1 Abs. 1 Nummer 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage vom 21. Mai 1980 (Feiertagsgesetz) ist in Bayern der 15. August – Mariä Himmel-fahrt – in einer Gemeinde dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn dort mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Wohnsitz haben. Auf welche Kommunen das zutrifft, stellt gemäß Art. 1 Abs. 3 Feiertagsgesetz das Bayerische Landesamt für Statistik auf Basis der letzten Volkszählung fest. Aktuell gültig sind damit die Ergebnisse des Zen-sus 2022. Daher ergeben sich bezogen auf Mariä Himmelfahrt im Jahr 2026 keine Än-derungen im Vergleich zum Jahr 2025.
Katholischer Süden, gemischtes Bild im Norden

Während in Oberbayern und Niederbayern in allen Gemeinden der Anteil der katholi-schen Bevölkerung den Anteil der evangelischen überwiegt, zeichnet sich im Norden Bayerns ein heterogenes Bild ab: speziell im protestantisch geprägten Ober- und Mit-telfranken überwiegt der Anteil der evangelischen Kirchenmitglieder. Dort ist Mariä Himmelfahrt in 54,2 bzw. 81,0 Prozent der Gemeinden kein gesetzlicher Feiertag. In Schwaben, Unterfranken und der Oberpfalz ist der 15. August hingegen überwiegend ein Feiertag.

Übersichtskarte und Hintergrund
Eine Übersicht, in welchen Gemeinden Bayerns das Fest Mariä Himmelfahrt ein ge-setzlicher Feiertag ist, ist auf der Website des Bayerischen Landesamts für Statistik zu finden: www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/zensus/himmelfahrt.

Bericht und Karte: Erzbischöfliches Ordinariat – Foto: Hötzelsperger (Pfarrkirche “Mariä Himmelfahrt” in Törwang auf dem Samerberg)


Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

Beiträge und Fotos sind urheberrechtlich geschützt!