Hochwasser-Katastrophe: 1,5 Millionen Soforthilfen für Privathaushalte ausgezahlt – Nach Abschluss des Soforthilfe-Programms der Bayerischen Staatsregierung für die Betroffenen der Hochwasser-Katastrophe im Frühling dieses Jahres, hat das Landratsamt Rosenheim eine positive Bilanz gezogen. Im Rahmen der Soforthilfeaktion konnten Privathaushalte aus dem Landkreis Rosenheim einen entsprechenden Antrag bei der Behörde einreichen. Der Antragszeitraum endete jetzt zum 31. August 2024. Insgesamt sind bis dahin 656 Anträge beim Landratsamt Rosenheim eingegangen. Fast alle sind bereits bearbeitet, so dass insgesamt schon 1,5 Millionen Euro Soforthilfen an die berechtigten Bürgerinnen und Bürger ausgezahlt werden konnten.
Im Landkreis Rosenheim war das Soforthilfeprogramm am 5. Juni 2024 angelaufen, nur einen Tag nach dem entsprechenden Beschluss des bayerischen Kabinetts. Bereits innerhalb der ersten vier Wochen konnten über 520 Anträge bearbeitet und über eine Million Hilfsgelder an die Betroffenen im Landkreis überwiesen werden. Die ersten Haushalte hatten bereits rund eine Woche nach der Hochwasser-Katastrophe das Geld auf dem Konto. „Unser vorrangiges Ziel war es, den Menschen in dieser schwierigen Zeit schnell und unbürokratisch zur Seite zu stehen. Ich bin stolz darauf, dass wir durch unsere Umsetzung des Soforthilfeprogramms, vielen Betroffenen rasch und effektiv helfen konnten. Dieses entschlossene Handeln zeigt einmal mehr, dass wir im Landkreis Rosenheim in Krisenzeiten zusammenhalten“, sagte Landrat Otto Lederer. Ein besonderer Dank gelte der Bayerischen Staatsregierung, die die finanziellen Mittel für dieses Soforthilfeprogramm bereitgestellt hat. Ohne diese schnelle und umfassende Unterstützung wäre die rasche Hilfe für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in dieser Form nicht möglich gewesen.
Privathaushalte im Landkreis Rosenheim konnten im Rahmen des Soforthilfe-Programms für unbrauchbaren Hausrat bis zu 5.000 Euro erhalten, bei Ölschäden bis zu 10.000 Euro. Für Rückfragen hatte das Landratsamt für den gesamten Antragszeitraum ein Bürgertelefon eingerichtet. Hier gingen in Spitzenzeiten bis zu 25 Anrufe am Tag ein, bei denen in erster Linie Fragen zur Antragsstellung und zur genauen Zahlungsabwicklung beantwortet werden konnten. „Das Bürgertelefon hat sich als entscheidende Schnittstelle erwiesen, um den Betroffenen schnell und unkompliziert Informationen und Unterstützung zukommen zu lassen und so die reibungslose Umsetzung des Soforthilfe-Programms maßgeblich zu ermöglichen“, betonte Lederer. Das Landratsamt ist ausschließlich für die Auszahlung der Soforthilfe an Privathaushalte zuständig. Unternehmen wenden sich an die Bezirksregierung von Oberbayern. Ansprechpartner für landwirtschaftliche Betriebe ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim.
Text: LRA Rosenheim – Archiv-Foto: Hötzelsperger