Natur & Umwelt

LfL zu Erneuerung von Hecken und Artenvielfalt

Veröffentlicht von Toni Hötzelsperger

Seit 1. Oktober ist es wieder so weit: Bestehende Hecken und Feldgehölze in der freien Landschaft können bis Ende Februar fachgerecht erneuert werden. Darauf hat die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) hingewiesen. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, wird das auch durch das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) gefördert.

Wenn Landwirte die Heckenerneuerung in der freien Landschaft über das KULAP gefördert haben wollen, müssen sie das bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragen. Bei der Beantragung muss allerdings ein Erneuerungskonzept vorgelegt werden. Wie die Landesanstalt mitteilt, gibt es dazu in ganz Bayern von der LfL zertifizierte Konzeptersteller, die in diesem Erneuerungskonzept konkrete Maßnahmen für jede beantragte Hecke bzw. jedes Feldgehölz aufzeigen. Was dann direkt nach der Erneuerung (abschnittsweise auf den Stock zurückschneiden) wie eine Beeinträchtigung aussieht, ist für viele Gehölze eine wichtige Verjüngung. Denn oft ist mangelnde Pflege die Ursache für eine Vergreisung oder das Auseinanderbrechen von Hecken. Damit verlieren sie ihre wichtigen Funktionen für den Erosionsschutz oder auch als Lebensraum für Pflanzen und Tiere.

Bei der fachgerechten Erneuerung werden die meisten Sträucher bodennah auf Stock gesetzt, also bis auf den Stock zurückgeschnitten und so zum Stockausschlag angeregt. Danach treiben die Hecken umso vitaler wieder aus. Schlehe, Hartriegel und Hasel beispielsweise bilden schon im ersten Jahr Triebe von über 1,50 Metern. Über mehrere Jahre wird die Hecke so abschnittsweise auf Stock gesetzt, um ihre Funktion in der Kulturlandschaft zu erhalten. Wertgebende Gehölze wie alte Weißdorne oder Obstgehölze vertragen dagegen einen solchen starken Rückschnitt nur schlecht und bleiben daher stehen. Stehendes und liegendes Totholz bereichern den Lebensraum Hecke zudem.

Die fachgerechte Durchführung der ökologischen Erneuerung ist ein wichtiger Bei-trag zum Erhalt und zur Entwicklung einer naturraum- und regionaltypischen Bio-diversität in der Kulturlandschaft. Gleichzeitig trägt die so durchgeführte Hecken-pflege zum Erhalt der Vielfalt, Eigenheit und Schönheit eines intakten Landschafts-bildes bei. Bei Fragen zur Förderung können sich die Landwirte an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wenden.

Weitere Informationen:

Pflege von Hecken in der freien Landschaft: www.lfl.bayern.de/iab/kulturlandschaft/200711/index.php

Liste der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern:

www.stmelf.bayern.de/ministerium/liste-der-aemter-fuer-ernaehrung-landwirtschaft-und-forsten/index.html

Bericht und Foto: LfL      

Redaktion

Toni Hötzelsperger

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