Biberdamm an der Zillhamer Achen zerstört – Im Tatzeitraum vom 02.06.2023 bis 04.06.2023 entfernte ein bisher unbekannter Täter ohne Genehmigung von der unteren Naturschutzbehörde unerlaubt einen Biberdamm an der Zillhamer Achen im Halfinger Moos, Gemeinde Halfing.
Vermutlich erfolgte die Entnahme des Biberdammes mit einem Rückewagen. Durch die Zerstörung des Dammes lag der Eingang zum Biberbau nahezu im Trockenen. Der sogenannte burgsichernde Damm hat die Funktion, den Wasserstand zu erhöhen, damit der Eingang zum Biberbau unter Wasser steht und damit vor Feinden geschützt ist. Der Biber ist laut Anhang II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) als streng geschütztes Tier gelistet und genießt den höchsten Schutzstatus. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, dem Biber nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Außerdem ist es untersagt, seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Hinweise zu der nicht genehmigten Biberdammentnahme bitte an die Wasserschutzpolizei Prien unter der Tel. 08051/9057-0.
Bericht: Polizei Prien – Foto: Hötzelsperger