Land- & Forstwirtschaft

BBV zu Trilogverhandlungen

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger
Der Bayerische Bauernverband (BBV) übt scharfe Kritik an den gestrigen Trilogverhandlungen zur Änderung der EU-Ökoverordnung. Die Verhandlungsparteien – EU-Kommission, EU-Agrarrat und EU-Parlament – haben ihre Chance nicht genutzt, den Ökotierhaltern, die aus betrieblichen Gründen keine vollumfängliche Weidehaltung praktizieren können, eine Zukunftsperspektive zu geben.

“Das EU-Parlament hatte den Trilogverhandlern eine Lösung vor die Füße gelegt, um eine Flexibilisierung rechtssicher direkt in der EU-Ökoverordnung zu verankern“, sagt BBV-Generalsekretär Carl von Butler. „Statt diesen Ball aufzunehmen, haben EU-Kommission und EU-Agrarrat ihn an die Mitgliedstaaten zurückgespielt und damit maximale Unklarheit geschaffen“. Zwar räumt die EU-Kommission in einer Zusatzerklärung ein, dass die Umsetzung der Weidepflicht für Betriebe mit “erheblichen Veränderungen” verbunden ist und “eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen” könne, weshalb nun die Behörden in Deutschland und in den anderen Mitgliedstaaten Übergangsregelungen schaffen sollten. Betrieben, die auch perspektivisch keine Möglichkeiten haben, Weidegang für alle Tiergruppen zu schaffen, hilft dies aus Sicht des BBV jedoch keineswegs.

“Dieses Trilogergebnis wird für mehrere hundert weitere Öko-Betriebe den Gang in die Rückumstellung bedeuten”, so die Einschätzung des BBV-Generalsekretärs. “Unser Präsident und der gesamte Verband haben nun seit über zwei Jahren mit allen Kräften für tragfähige Lösungen bei der Weide gekämpft. Dass diese Anliegen der Öko-Erzeuger von anderer Seite torpediert wurden, ist mehr als ärgerlich.” Der Vorschlag des EP-Agrarausschusses hatte das Weideprinzip ausnahmslos aufrechterhalten, lediglich für klar beschriebene Fälle sei eine Flexibilisierung vorgesehen gewesen. Dass der Konsens bezüglich der Notwendigkeit des Zugangs zu Weideland von der Kommission und auch dem Rat bei diesem Vorschlag nicht gesehen wurde, sei daher völlig unverständlich. Neben der Weidepflicht haben die Trilogverhandler auch versäumt, ein weiteres Damoklesschwert von den Betrieben abzuwenden, und zwar die drohende Rückbaupflicht für Auslaufüberdachungen. Für Schweineställe verweist die EU-Kommission hier lediglich vage auf einen möglicherweise kommenden sekundären Rechtsakt, während sie Rinderhalter buchstäblich im Regen stehen lässt.

Bericht und Bild: BBV


Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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