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Bayerns Elternbeitragszuschuss

Veröffentlicht von Toni Hötzelsperger

Versammlung des Bayerischen Gemeindetag Kreisverband Rosenheim am 28.09.26   –  Kommunen können wegfallenden Elternbeitragszuschuss nicht auffangen  –  Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Landkreis Rosenheim sprechen sich gegen kommunale Übernahme der bisherigen 100-Euro-Förderung aus

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Landkreis Rosenheim sehen keinen finanziellen Spielraum, den ab 2027 wegfallenden staatlichen Elternbeitragszuschuss für Kindergartenkinder durch eine kommunale Leistung zu ersetzen. Darauf verständigten sich die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden bei der Versammlung des Kreisverbandes Rosenheim des Bayerischen Gemeindetags am 28. September.Die finanzielle Lage vieler Kommunen ist inzwischen äußerst angespannt. Rücklagen werden aufgebraucht, notwendige Investitionen müssen zunehmend über Kredite finanziert werden. Gleichzeitig belasten insbesondere die stark gestiegenen Kosten der Kinderbetreuung die kommunalen Haushalte erheblich.

Zum 1. Januar 2027 wird die Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Bayern neu geordnet. Der bisherige Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro monatlich für Kindergartenkinder entfällt als eigenständige staatliche Leistung. Die dafür bislang eingesetzten Mittel sollen nach Angaben des Freistaats vollständig im System der Kindertagesbetreuung verbleiben und künftig in die Betriebskostenförderung einfließen. Gleichzeitig wird die staatliche Betriebskostenförderung schrittweise erhöht.

Aus Sicht der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister dürfen diese beiden Veränderungen jedoch nicht miteinander gleichgesetzt werden. Eine höhere Beteiligung des Freistaats an den Betriebskosten war angesichts der seit Jahren bestehenden Finanzierungslücke ohnehin dringend notwendig. Sie schafft nach Einschätzung der Kommunen keinen zusätzlichen finanziellen Spielraum, aus dem nun der bisherige Elternbeitragszuschuss übernommen werden könnte.

Nach Berechnungen aus dem Kreisverband tragen die Kommunen bereits heute einen erheblichen Teil der tatsächlichen Kosten der Kindertagesbetreuung. Neben ihrem gesetzlichen Förderanteil nach dem BayKiBiG leisten viele Gemeinden zusätzliche Defizitausgleiche in beträchtlicher Höhe. Nach einer überschlägigen Betrachtung entfallen damit rund 60 Prozent der tatsächlichen Kosten auf die kommunale Seite, etwa 30 Prozent auf den Freistaat und rund zehn Prozent auf Elternbeiträge einschließlich des bisherigen staatlichen Beitragszuschusses.

Auch die verbesserte staatliche Finanzierung wird nach Einschätzung des Kreisverbandes nicht zu einer annähernd gleichen Lastenverteilung zwischen Freistaat und Kommunen führen. Bei den Städten und Gemeinden verbleiben weiterhin hohe Defizite.„Die höhere Beteiligung des Freistaats an den Betriebskosten ist notwendig und längst überfällig. Daraus aber abzuleiten, dass die Kommunen nun genügend finanziellen Spielraum hätten, um zusätzlich die bisherige Familienleistung des Freistaats zu übernehmen, entspricht nicht der Realität unserer Haushalte“, erklärt der Kreisvorsitzende Richard Richter, Erster Bürgermeister des Marktes Bruckmühl.

Wie groß die Belastung bereits heute ist, zeigt das Beispiel Bruckmühl: Dort wurden die Kindertageseinrichtungen im Jahr 2025 mit rund 4,3 Millionen Euro aus allgemeinen Haushaltsmitteln unterstützt. Auch in den übrigen Städten und Gemeinden des Landkreises entstehen – entsprechend ihrer Größe und Betreuungsstruktur – erhebliche Defizite in der Kinderbetreuung. Diese kommunalen Zuschüsse werden aus Einnahmen wie Grund- und Gewerbesteuer sowie dem kommunalen Anteil an der Einkommensteuer finanziert. Sie ermöglichen es bereits heute, die Elternbeiträge trotz erheblich gestiegener Personal- und Betriebskosten auf einem vergleichsweisen moderaten Niveau zu halten. Das ist aktive und gelebte Familienförderung durch die Kommunen.

Eine zusätzliche Übernahme des bisherigen staatlichen Beitragszuschusses würde die Leistungsfähigkeit vieler kommunaler Haushalte überfordern. Die Vorstandschaft des Kreisverbandes hat den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern deshalb empfohlen, den wegfallenden staatlichen Zuschuss weder vollständig noch anteilig durch eine neue kommunale Leistung zu ersetzen. Stattdessen soll zunächst beobachtet werden, wie sich die neue BayKiBiG-Finanzierung ab 2027 tatsächlich auf die Haushalte der einzelnen Gemeinden und die Defizite der Kindertageseinrichtungen auswirkt. Erst auf Grundlage belastbarer Zahlen könne beurteilt werden, welche finanziellen Auswirkungen die Reform tatsächlich hat.

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister betonen zugleich die große Bedeutung einer verlässlichen und bezahlbaren Kinderbetreuung. Familien bei Betreuung, Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu unterstützen, sei eine gemeinsame öffentliche Aufgabe. Verantwortung dafür tragen Bund, Freistaat und Kommunen ebenso wie natürlich die Eltern selbst. Die Städte und Gemeinden leisten bereits heute einen erheblichen finanziellen Beitrag und schaffen vor Ort die notwendige Infrastruktur für Kinder und Familien. Damit dies auch künftig möglich bleibt, braucht es aus Sicht des Kreisverbandes einen sorgsamen Umgang mit den begrenzten kommunalen Mitteln und vor allem eine dauerhaft faire Verteilung der Kosten zwischen den staatlichen Ebenen.

Bericht: Markt Bruckmühl / Foto: Privat (hö) 

 


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Toni Hötzelsperger

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