Immer dann, wenn eine Genehmigung nicht so zügig kommt, wie vom Bauherren gewollt, oder wenn Änderungen am geplanten Bauvorhaben vorgenommen werden sollen, müssen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauverwaltung im Landratsamt Rosenheim teils heftige Kritik anhören. Zu Unrecht, wie ein Blick in die Bilanz des vergangenen Jahres zeigt.
2.329 Bauvorhaben, so viele wie noch nie, wurden 2021 für den Landkreis Rosenheim festgestellt. Davon waren 1.855 klassische Bauanträge, die geprüft und meist mit einer Baugenehmigung beschieden wurden. Auch diese Zahl ist ein neuer Rekord. Hinzu kamen 474 Vorhaben, die von der Genehmigungspflicht freigestellt waren. Das ist immer dann möglich, wenn bei einem Bauvorhaben die Vorgaben im örtlich geltenden Bebauungsplan ausnahmslos eingehalten werden. Die Gemeinde prüft den Antrag und erklärt das Vorhaben zum „Freisteller“. Die Bauverwaltung im Landratsamt bekommt den Vorgang dann nur noch zur Kenntnis bzw. zur Bauüberwachung. Zudem werden Vermessungsamt, Finanzamt und das Sachgebiet Wasserrecht im Landratsamt Rosenheim benachrichtigt. Wenn es Sinn macht, ein Bauvorhaben vorab bauplanungsrechtlich abklären zu lassen, dann gibt es die Möglichkeit eines Vorbescheids. Im vergangenen Jahr wurden 403 solcher Anträge geprüft. Bei 205 Vorhaben war der Denkmalschutz beteiligt und erließ, wenn notwendig, Auflagen.
Bericht: LRA Rosenheim
Foto: Hötzelsperger