Natur & Umwelt

Anträge für Frostschäden im Obst- und Weinbau

Veröffentlicht von Toni Hötzelsperger

Die Spätfröste Ende April 2024 haben in Deutschland und auch in Bayern bei Obstkulturen und Rebflächen große Schäden angerichtet. Als Hilfe für die betroffenen Betriebe hat Deutschland aus der EU-Agrarreserve 46,5 Millionen Euro erhalten. Das Antragsverfahren für diese EU-Hilfen wird über die Bundesländer abgewickelt und ist ab sofort in Bayern eröffnet. Ab sofort und noch bis zum 8. Januar können die Anträge eingereicht werden.

„Das Anbaujahr 2024 startete für viele Obst- und Weinbaubetriebe mit einem Rückschlag. Aufgrund der extrem milden Temperaturen im März trieben viele Pflanzen sehr früh aus. Die Frostnächte Ende April hatten deshalb massive Auswirkungen. Genau um sich vor solchen Ereignissen zu schützen, fördert Bayern seit längerem die Mehrgefahrenversicherung. Unser Motto lautet ‚Hilfe zur Selbsthilfe‘“, so Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber. Betriebe des Obst- und Weinbaus, die durch die Spätfröste substanziell geschädigt wurden, sind grundsätzlich antragsberechtigt. Gemäß den Vorgaben der EU sowie des Bundes müssen die Antragsteller folgende Voraussetzungen erfüllen: Der frostbedingte Ertragsverlust beträgt im Vergleich zum dreijährigen Basiszeitraum über 30 Prozent. Außerdem muss der bereinigte Schaden mindestens 7.500 Euro betragen.  Die betroffenen Feldstücke müssen innerhalb der festgelegten Frostkulisse liegen. Andernfalls müssen die Betriebe einen Frostschaden in geeigneter Weise nachweisen. Die Antragsformulare sowie weitere Informationen sind dem Förderwegweiser des StMELF zu entnehmen.

Auch Betriebe, die eine Frostversicherung, etwa über die geförderte Mehrgefahrenversicherung, abgeschlossen haben, können einen Antrag auf die EU-Hilfen stellen. Allerdings werden bereits im Rahmen des Frostschadens erhaltene Zahlungen angerechnet, um eine Überkompensation zu vermeiden.

Die Entschädigungsquote wird erst nach Ablauf der Antragsfrist von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zentral für alle Bundesländer festgelegt. Sie ist abhängig vom Umfang der bundesweit gestellten Anträge und kann maximal 40 Prozent betragen. Auf diese Weise sollen die bereitgestellten Mittel bestmöglich auf alle Antragsteller verteilt werden. Die Auszahlung der EU-Hilfen erfolgt bis Ende April 2025. Kanibers Appell: „Trotz der jetzt gewährten Hilfen kann ich den Betrieben nur raten, eine Mehrgefahrenversicherung abzuschließen. Die Risiken steigen mit fortschreitendem Klimawandel.“

Bericht: Bayerisches Landwirtschaftsministerium – Foto: Hötzelsperger

 


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Toni Hötzelsperger

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