Die Gemeinden können seit Anfang des Monats Fördermittel beantragen, um Funklöcher bei der Mobilfunkversorgung zu schließen und Gebiete aufzurüsten, die bisher noch mit Sprachmobilfunk unversorgt sind. Darauf haben jetzt die Rosenheimer Landtagsabgeordneten Klaus Stöttner und Otto Lederer hingewiesen. Mitte November hatte die EU-Kommission das bayerische Förderprogramm genehmigt, das noch von der damaligen Wirtschaftsministerin Ilse Aigner in der Kabinettssitzung vom 9. Januar auf den Weg gebracht und von Wirtschaftsminister Franz Pschierer vorangetrieben wurde. Das erste Mobilfunk-Förderprogramm in Deutschland.
Mit dem Programm will der Freistaat eine leistungsfähige digitale Infrastruktur in allen Teilen Bayerns schaffen. „Nur wenn wir in allen Landesteilen eine optimale Versorgung mit Kommunikationstechnik haben, sind wir zukunftsfähig und fördern den ländlichen Raum. So können auch dort innovative Geschäftsmodelle und zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen“, sagte Klaus Stöttner, der sich auch im Wirtschaftsausschuss im bayerischen Landtag für die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes einsetzt.
Der Freistaat unterstützt die Kommunen beim Bau von Masten in bisher unversorgten Gebieten. Sie erhalten bis zu 80 Prozent Förderung, in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf sogar bis zu 90 Prozent. „Das Programm ist ein Angebot an die Kommunen und basiert auf Freiwilligkeit. Es entspricht unserer Vorstellung von einem partnerschaftlichen Verhältnis von Staat und seinen Kommunen: Unterstützen, nicht vorschreiben, nicht zwingen“, so Landtagsabgeordneter Otto Lederer.
Die Kommunen könnten wählen, ob sie einen direkten Bauauftrag erteilen oder eine Baukonzession vergeben. In der Bauauftragsvariante errichtet die Gemeinde den Mast selbst und vermietet ihn dann an die Netzbetreiber. Die Gemeinde bekommt volle technische Unterstützung durch die Netzbetreiber. Sie kann den Mast nach Ablauf der Bindungsfrist verkaufen. Die Kommunen werden mit Musterausschreibungen und Musterverträgen unterstützt. In der Baukonzessionsvariante vergibt die Gemeinde eine Baukonzession an ein Unternehmen. Dieser Konzessionär plant, baut und betreibt den Mobilfunkmast auf eigenes Risiko. Darunter fallen auch Aufgaben der Standortsuche, Grundstückssuche, Zuwegung, Strom- und Datenanbindung.
Stöttner und Lederer wiesen darauf hin, dass sich interessiere Kommunen an das Mobilfunkzentrum bei der Regierung der Oberpfalz wenden können. Dieses ist der zentrale Akteur bei der Abwicklung des Förderprogramms. Es berät im Vorfeld, verbescheidet die Anträge und zahlt die Mittel aus.
Ob Versorgungslücken im Gemeindegebiet vorliegen, die zu einer Teilnahme am Förderprogramm berechtigen, stellt die interessierte Kommune anhand der Karte der Ist-Versorgung fest. Die Karte ist abrufbar unter www.mobilfunk.bayern. Für das Förderprogramm ist entscheidend, dass in der Gemeinde ein bisher mit Sprachmobilfunk unversorgtes Gebiet liegt und von den Netzbetreibern in den nächsten drei Jahren nicht verpflichtend oder eigenwirtschaftlich erschlossen wird.
„Mit dem Programm verbessern wir die konkrete Lebenssituation der Menschen, optimieren die Standortbedingungen für unsere Betriebe und machen den ländlichen Raum wieder ein Stück zukunftsfähiger. Das ist gute Politik für den Freistaat“, sagte die beiden Rosenheimer Abgeordneten abschließend.
Bericht: Büro der Landtagsabgeordneten Klaus Stöttner und Otto Lederer