Im Tatzeitraum vom 04.03.22 bis 05.04.22 entfernten bisher unbekannte Täter unerlaubt einen großen Teil eines Biberdammes an der Ischler Ache, Gemeinde Eggstätt.
Durch die massive Zerstörung und dem dadurch viel zu niedrigen Wasserstand ist die Schutzfunktion des Dammes zu der ca. 100 Meter flussaufwärts zugehörigen Biberburg verloren. Dem Biber ist wichtig, dass der Eingang zum Bau unter Wasser und damit vor Feinden geschützt liegt. Außerdem frieren die tiefliegenden Eingänge im Winter nicht zu. Hinweise zu der nicht genehmigten Biberdammentnahme bitte an die Polizei Prien unter der Tel. 08051/9057-0. Der Biber ist laut Anhang II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) als streng geschützte Art gelistet und genießt dadurch den höchsten Schutzstatus. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, dem Biber nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Außerdem ist es verboten, seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Wer gegen dieses Zugriffsverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer vorsätzlich handelt, erfüllt den Tatbestand einer Straftat. Die Polizei hat die Aufgabe, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten aufzuklären.
Bericht und Bilder: Polizeiinspektion Prien – Bilder zeigen intakten und zerstörten Biberdamm