Kirche

Sonntagsschutz und Ladenschlussgesetz

Veröffentlicht von Toni Hötzelsperger

Zu den am Dienstag, 23. Juli, von der Bayerischen Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales, Ulrike Scharf, vorgestellten Eckpunkten eines Ladenschlussgesetzes, mit dem das bisher in Bayern geltende Ladenschlussgesetz des Bundes abgelöst werden soll, nimmt Armin Schalk, Vorsitzender des Diözesanrats der Katholiken der Erzdiözese München und Freising, wie folgt Stellung:

„Am Sonntagsschutz darf nicht gerüttelt werden – nicht nur aus religiösen Gründen, sondern auch, weil gemeinsame Zeit ein Fundament des gesellschaftlichen Lebens und der freien Entfaltung des Einzelnen ist. Der arbeitsfreie Sonntag ermöglicht es, aus den ökonomischen Zwängen des Alltags herauszutreten und schafft den Raum für gemeinsame Zeit mit Freunden und Familie, Zeit für den Besuch des Gottesdienstes, Zeit für Hobbys, Kultur und Sport. Der Sonntagsschutz darf aufgrund seiner zentralen Bedeutung für das Wohl des Menschen nicht zur Disposition gestellt werden, der Mensch lebt nicht durch Arbeit und Konsum allein. Ich begrüße daher ausdrücklich, dass sich Ministerin Ulrike Scharf und die Bayerische Staatsregierung mit den Eckpunkten für ein neues Ladenschlussgesetz den Schutz des Sonntags zum Ziel gesetzt haben und das grundsätzliche Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen unangetastet bleibt. Zugleich gilt es, bei vorgesehenen Ausnahmen – zum Beispiel digitalen Kleinstsupermärkten – auch wirklich zu gewährleisten, dass der sonntägliche Betrieb, wie von Ministerin Scharf auch in der Pressekonferenz vorgetragen, ohne Personaleinsatz – etwa im Hinblick auf Befüllung, Reinigung, Instandhaltung und Wartung – umgesetzt wird.

Das Eckpunktepapier sieht zudem die Möglichkeit von bis zu acht anlasslosen Einkaufsnächten bis 24 Uhr pro Jahr vor. Darüber hinaus erwähnte die Ministerin in der Pressekonferenz die Möglichkeit von vier individuellen Verkaufsabenden für Einzelhändler. Das schießt in der Summe deutlich über das Ziel hinaus und geht zulasten der Arbeitnehmer. Ich begrüße hingegen ausdrücklich, dass die allgemeinen werktäglichen Öffnungszeiten von 6 Uhr bis 20 Uhr beibehalten werden – dies ist insbesondere im Sinne der Arbeitnehmer. Ich appelliere an alle demokratischen Fraktionen des Bayerischen Landtags, sich im nach der Sommerpause bevorstehenden Gesetzgebungsprozess vor Augen zu halten, dass das Ladenschlussgesetz im Kern ein Arbeitnehmerschutzgesetz sein soll, in dessen Kern nicht das ökonomische Kalkül, sondern der Mensch steht.“

Bericht: Erzbischöfliches Ordinariat – Foto: Hötzelsperger

Redaktion

Toni Hötzelsperger

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