Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern zeigt sich erfreut und erleichtert über den heute bekannt gewordenen Entschluss zur Erweiterung des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Das KAG soll nach Angaben der Bayerischen Staatsregierung im Nachgang zur heutigen Kabinettssitzung in Artikel 3 um die Übernachtungssteuer erweitert und damit die Erhebung einer Übernachtungssteuer in Bayern generell verboten werden. Damit wäre die geplante Einführung einer Übernachtungssteuer in der Landeshauptstadt München vom Tisch.
DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer: „Die angekündigte Aufnahme der Übernachtungssteuer ins Kommunalabgabengesetz ist ein wichtiger Erfolg. Wir begrüßen die klare Haltung der Bayerischen Staatsregierung. In Zeiten multipler Krisen darf es keine zusätzlichen Belastungen geben.“ Bislang gibt es keine Gemeinde in Bayern mit einer solchen Steuer. Die Staatsregierung wolle mit der Erweiterung des KAG, dass es dabei auch bleibe und nach Corona keine zusätzlichen Lasten auferlegen. „Wir hatten die Erweiterung des KAG vorgeschlagen und freuen uns über die zügige Umsetzung und das starke Bekenntnis zum Tourismus in Bayern,“ zeigte sich die DEHOGA Bayern-Präsidentin erfreut.
Auch DEHOGA Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert sieht im heute bekannt gewordenen Entschluss des bayerischen Kabinetts einen wichtigen Erfolg: „Die Ablehnung der Münchner Idee einer Bettensteuer ist das richtige Signal zur richtigen Zeit. Eine Bettensteuer belastet eben nicht nur die Gäste, sondern die Hauptleistungsträger des Tourismus. Unsere Städte und Kommunen profitieren mehrfach vom Gastgewerbe. Sei es durch die Wirtschafskraft, durch Arbeits- und Ausbildungsplätze, als auch durch Attraktivität und damit eine lebendige Innenstadt. Man darf nicht an dem Ast sägen, auf dem man sitzt,“ so Geppert. „Generell ist es nicht die Zeit für neue Steuern oder zusätzliche Belastungen, im Gegenteil: Die Entlastung der Branche ist jetzt gefragt. Statt neuer Steuern benötigt die Branche endlich die Entfristung der Mehrwertsteuer unter Einbezug der Getränke, ein flexibleres Arbeitszeitgesetz mit der Umstellung auf eine Wochenarbeitszeit, deutlich weniger Bürokratie sowie wirksame Energiepreisbremsen mit angepassten Referenzzeiträumen, damit diese auch bei gastgewerblichen Betrieben wirken.“
Bericht: DEHOGA Bayern – Foto: Hötzelsperger