Tourismus

Kampenwandbahn: Urteil Verwaltungsgericht

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

Das Verwaltungsgericht hat am heutigen Mittwoch, 22. November sein Urteil zu den Ausbauplanungen der Kampenwand getroffen – hierzu gibt es bereits zwei Stellungnahmen:

I. Familien-Unternehmen Kampenwandbahn

Die Kampenwandseilbahn hält auch nach dem jüngsten Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts an ihren Plänen zur Erneuerung der Bahn fest. „Das Gericht sieht die angegriffene Genehmigung des Landratsamtes Rosenheim zwar im forstrechtlichen Teil als zu unbestimmt an, hat das Vorhaben der Erneuerung der Kampenwandseilbahn aber nicht gänzlich in Frage gestellt. Die festgestellte Unschärfe der neuen Genehmigung kann und muss nunmehr beseitigt werden,“ so Eric Zbil, Geschäftsführer der Kampenwandseilbahn GmbH. Das Gericht wirft dem Landratsamt Rosenheim vor, dass die Genehmigung nicht eindeutig erkennen lasse, ob Naturwaldfällungen erforderlich werden. Die Lage und Länge der Trasse der neuen Seilbahn ist identisch mit der bestehenden, jedoch benötigt die neue Seilbahn eine um beidseitig jeweils etwa 2,5 m breitere Trasse als die bestehende. Diese Trassenverbreiterung war bereits 2017 genehmigt worden. Im Dezember 2020 hatte jedoch der Freistaat Bayern mit dem Naturwald eine neue zusätzliche Schutzkategorie eingeführt. Damit wurden auch Waldflächen in der Nähe der Trasse der Kampenwandseilbahn unter Schutz gestellt. Dem Gericht fehlt nun die Bestimmtheit, dass auch die neue Trassenbreite die neu ausgewiesenen Naturwaldflächen schont.

„Die Kampenwandseilbahn kann belegen, dass die mit verbindlichem Lageplan vom 22.04.2016 dargestellte künftig erweiterte Seilbahntrasse auf ihrer ganzen Länge keinen im dortigen Bereich ausgewiesenen Naturwald berührt,“ so Zbil. „Damit lässt sich auch diese Hürde erfolgreich aus dem Weg räumen.“ Nicht beanstandet hat das Gericht die Übereinstimmung des Erneuerungsbaus sowohl mit dem Bergwaldbeschluss des Bayerischen Landtages aus dem Jahre 1984 als auch mit der Alpenkonvention. Beim Schutz des Birkwilds hat das Gericht auf das Besucherlenkungskonzept verwiesen, das Teil der Genehmigung ist, und dieses Konzept bestätigt. „Das Gericht hat nach unserem Verständnis somit keinen der naturschutzrechtlichen Aspekte, die der BN-Bayern angegriffen hat, als durchgreifend angesehen, sondern allein auf die rechtstechnische Unbestimmtheit abgestellt“, so Zbil, „die bereits im Jahr 2017 erteilte Genehmigung zum Erneuerungsbau hat weiterhin Bestandskraft.“ Die Kampenwandseilbahn wird die schriftliche Urteilsbegründung und die Stellungnahme des beklagten Landratsamtes nunmehr analysieren, um mit dem Landratsamt die nächsten Schritte abzuwägen.

Nähere Informationen: www.kampenwand.de

II. Bürgerinitiative „Retter die Kampenwandbahn:

Das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 22. November 2023, das die Genehmigung für  den Neubau der Kampenwandbahn aufgehoben hat, markiert einen bedeutenden  Erfolg für die Natur und die Umwelt. Viele der Argumente, die wir gegen den Neubau  vorgebracht haben, wurden durch dieses Urteil bestätigt. Es verdeutlicht zudem, dass  Bürgerinitiativen und Naturschutzvereine, die Hand in Hand arbeiten, in der Lage sind,  scheinbar bereits von Gemeinden und Verwaltungen getroffene Entscheidungen doch  noch zu revidieren. Als wir im Jahr 2019 unseren Widerstand gegen den Neubau der Kampenwandbahn  begonnen haben, wurde uns oft gesagt: „Das ist aussichtslos, alles ist bereits  beschlossen.“ Heute haben wir bewiesen, dass gemeinsame Anstrengungen
lohnenswert sind und dass Demokratie von Basis oftmals das einzig wirksame  Vorgehen ist, um unsere Umwelt zu erhalten. Wir möchten uns daher herzlich bei allen Bürgern für ihre Unterstützung, ihren  persönlichen Einsatz, ihre großzügigen Spenden an den Bund Naturschutz und ihre  Teilnahme an unserer Campact-Aktion „Rettet die Kampenwand“ bedanken.  Besonderer Dank gebührt dem Bund Naturschutz Rosenheim, dem Verein zum  Schutz der Bergwelt, der Bürgeraktion „Rettet den Chiemsee e.V.“ und Mountain  Wilderness e.V. für ihren Aktivismus am Berg.

Kontakt: Wera Rall und Prof Dr. Peter Weimann,  – Sprecher BI „Rettet die Kampenwand“ – E-Mail: rettetdiekampenwand@gmail.com, Mobil: 017639838108

Foto: Kampenwandbahn (mit Chiemsee-Blick)


Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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