Wirtschaft

Insolvenzen in Bayern im April 2021: Zahl der Verbraucherinsolvenzen normalisiert sich

Veröffentlicht von Rainer Nitzsche

Zahl der Unternehmensinsolvenzen weiter auf niedrigem Niveau

Bei  den bayerischen Gerichten wurden im April  2021  insgesamt  1 0 48  Insolvenz- verfahren g ezählt, 504  V erfahren (32,5 P rozent) w eniger a ls n och i m März 2021. D ie  Zahl der Verbraucherinsolvenzen, w elche z uletzt  stark angestiegen war,  sank von  914 Verfahren im  März  2021  auf 557 Verfahren  im April  2021,  ein Rückgang  um  39,1 P rozent (357 Verfahren).  Ein im  Juli  2020 öffentlich  gewordener  Regierungs- entwurf  zur Verkürzung  des Restschuldbefreiungsverfahrens  von  sechs  auf drei  Jahre hatte hier  erst zu  Zurückhaltung  und damit  einem  deutlichen Rückgang  in  der Zahl der Verbraucherinsolvenzen g eführt. A ls im Dezember 2 020 das I nkrafttre- ten d es Gesetzes zum 1 . Ja nuar 2021  (rückwirkend  zum 1.  Oktober 2020)  bekannt  wurde, f olgte bis März 2021 ein teils sprunghafter  Anstieg.  Die Zahl d er  Unterneh- mensinsolvenzen l ag m it 180  Verfahren im April 20 21 rund 20 ,4 P rozent u nter dem  Vorjahresniveau ( April 2 020: 2 26 Verfahren).

Im April 2021 verzeichneten die bayerischen Gerichte 1 048 Insolvenzverfahren. Im April des Vorjahres waren es nur 712 Verfahren gewesen. Maßgeblich für die Entwicklung der letzten Monate waren starke Schwankungen in der Zahl der Verbraucherinsolvenzen. Hier hatte ein am 1. Juli 2020 veröffentlichter Regierungsentwurf zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre zu einer Zurückhaltung von Verfahren bis zum Inkrafttreten des Gesetzes geführt. So ging die Zahl der Verbraucherinsolvenzen von 451 Verfahren im Juni 2020 auf 105 Verfahren im September 2020 zurück. Nachdem auch weit nach dem im Entwurf genannten Stichtag des 1. Oktobers 2020 das entsprechende Gesetz nicht in Kraft getreten war, verharrte die Zahl mit 180 Verfahren im Oktober 2020 und 194 Verfahren im November 2020 weiter auf niedrigem Niveau. Erst im Dezember 2020 stellte sich mit Bekanntwerden des Inkrafttretens des Gesetzes zum 1. Januar 2021, rückwirkend zum 1. Oktober 2020, ein deutlicher Anstieg ein, sodass im Februar 2021 mit 821 Verfahren das Niveau des Vorjahres um 93,2 Prozent, im März 2021 mit 914 Verfahren das Niveau des Vorjahres sogar um 105,4 Prozent überschritten wurde.

Im April 2021 ging die Zahl der Verbraucherinsolvenzen nun wieder um 357 Verfahren auf 557 Verfahren zurück (minus 39,1 Prozent). Im Vergleich zum stark von den ersten Corona-Beschränkungen geprägten April 2020 lag die Zahl damit im April 2021 zwar immer noch rund 105,5 Prozent höher als im Vorjahr, jedoch wieder nahe dem langfristigen Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 von monatlich 526 durch Verbraucher beantragte Verfahren (vgl. Abbildung).

Demgegenüber verharrte die Zahl der Unternehmensinsolvenzen seit ihrem Tiefststand von 121 beantragten Verfahren im September 2020 weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Im April 2021 wurden mit 180 durch Unternehmen beantragte Verfahren im Vergleich zum Vormonat rund 13,0 Prozent weniger Verfahren, im Vergleich zum Vorjahr sogar rund 20,4 Prozent weniger Verfahren registriert.

Seit der zeitweisen Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (geregelt im „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ vom 27. März 2020) wurden in den Monaten April 2020 bis April 2021 damit insgesamt 623 Verfahren weniger als im gleichen Vorjahreszeitraum beantragt, ein Rückgang um 22,1 Prozent.

Gegenüber dem März 2021 fiel die Zahl der von einer Unternehmensinsolvenz betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wieder niedriger aus. Im März 2021 waren noch 1 723 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen, im April 2021 waren es mit 966 betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rund 43,9 Prozent weniger.

Hinweis: Regionalisierte Zahlen finden Sie unter www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2021/pm140

Grafik: Entwicklung in der Zahl der monatlich beantragten Insolvenzverfahren durch Verbraucher in der Zeit Januar 2017 bis April 2021.

Redaktion

Rainer Nitzsche

Als Webseiten-Entwickler bin ich für die Gestaltung und den technischen Betrieb dieser Plattform verantwortlich und versuche, die Seite ständig aktuell und zeitgemäß zu halten.

Als Reportage-Fotograf möchte ich mit wenigen Bildern wiedergeben, was als geschriebener Text vielleicht Bände füllen würde. Es geht um Ereignisberichte in Bildern. Es gilt, schrittweise und in den richtigen Momenten Entwicklung und Ablauf von Ereignissen festzuhalten, die schließlich in einem Höhepunkt gipfeln. Das bedeutet, meine Fotografien sind sehr oft weniger formell und zeigen den Charakter der Menschen eher in einer pose-freien, authentischen Weise, die nicht inszeniert ist.
Mehr Fotos finden Sie auch auf meiner Webseite unter www.rainernitzsche.de

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Beiträge und Fotos sind urheberrechtlich geschützt!