Gastronomie

DEHOGA-Landesversammlung in Amberg

Veröffentlicht von Toni Hötzelsperger

Am 4. November tagten die Landesdelegierten des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern im Kongresszentrum ACC in Amberg. Inhaltlich widmeten sie sich den aktuellen Herausforderungen der Branche. Themenschwerpunkte waren insbesondere die aktuellen branchenpolitischen Forderungen, allen voran die Mehrwertsteuererhöhung, die Wochenarbeitszeit sowie die Entbürokratisierung. In diesem Zusammenhang haben die Delegierten eine „Gastro-Agenda – Planungssicherheit für klare Perspektiven für die Hotellerie und Gastronomie“ verabschiedet. Mit ihr fordert der Verband auf Bundesebene Sofortmaßnahmen zur Rettung der Gastronomie und Hotellerie.

Im Rahmen der Tagung wurde Schatzmeister Christopher Riemensperger in seinem Amt bestätigt. Er hatte die Position im Juni interimsmäßig von seinem Vorgänger Leo Dietz übernommen, der sein Amt nach seiner Wahl zum Abgeordneten des Bayerischen Landtages abgegeben hatte. Im Rahmen der Veranstaltung wurden Monika Poschenrieder für ihr langjähriges Engagement im Verband geehrt. Poschenrieder prägte den Fachbereich Gastronomie zwei jahrzehntelang maßgeblich als Vorsitzende.

Gastro-Agenda

Planungssicherheit und klare Perspektiven für die Hotellerie und Gastronomie

Der DEHOGA Bayern fordert auf Bundesebene Sofortmaßnahmen zur Rettung der Gastronomie und Hotellerie. Entschlossenes Handeln wird Strukturen erhalten und die richtigen Reformen werden das Gastgewerbe zukunftssicher machen. Als Lebensraumgestalter sind wir system- und lebensrelevant für unser Land.

1.    Ertragssituation stärken!

  • 7% dauerhaft: Wir fordern eine dauerhafte Mehrwertsteuer auf Speisen von 7%! Wir müssen Liquidität schaffen, um Kostenbelastungen zu überstehen. Es ist widersprüchlich und wettbewerbsverzerrend, frisch zubereitetes Essen höher zu besteuern als Essen zum Mitnehmen, im Supermarkt oder bei Essenslieferungen.
  • Keine Steuer- und Abgabenerhöhungen: Jegliche Steuer- und Abgabenerhöhungen lehnen wir ab! Dies gilt für Mehrbelastungen auf allen Verwaltungsebenen! Eine, nach Entscheidung des Bundesfinanzhofes, in Rede stehende erbschaftssteuerrechtliche Benachteiligung von Beherbergungsbetrieben ist weder nachvollziehbar noch sachgerecht. Hier braucht es dringend einer gesetzlichen Klarstellung!
  • Bezahlbare Energie: Wir fordern ein wirksames Begrenzen der explodierenden Energiepreise. Wir brauchen ein Absenken der Energiesteuern auf die europäischen Mindestsätze. Energie, die zwar verfügbar, aber unbezahlbar ist, führt genauso zu Insolvenzen wie fehlende Energie.

2.    Flexibilität schaffen!

  • Gesetzliche Wochenarbeitszeit: Wir fordern mehr Flexibilität durch die Einführung einer Wochenarbeitszeit. Es braucht eine gesetzliche Flexibilisierung des starren Arbeitszeitgesetzes. Es ist nicht verständlich, dass immer weitere Möglichkeiten für Homeoffice geschaffen werden und gleichzeitig Mensch-zu-Mensch-Berufe, die nicht homeofficefähig sind, vergessen und damit unattraktiv gemacht werden.

3.    Anreize zum Arbeiten!

  • Arbeit und Leistung fördern: Wir fordern mehr Anreize zum Arbeiten. Allein aufgrund des demographischen Wandelns müssen wir Arbeit und Leistung wieder attraktiver gestalten. Wer freiwillig mehr arbeitet, muss auch mehr davon haben. Dies gilt insbesondere bei verschiedenen Hinzuverdienstmöglichkeiten.
  • Mehr Netto vom Brutto! Die Bruttolohn-Spirale steigt immer stärker an, während beim Arbeitnehmer immer weniger netto ankommt. Wir fordern ein Absenken der Arbeitskosten für den Arbeitgeber und höhere Nettoeinkommen für Arbeitnehmer. Dies wäre im europäischen Kontext mehr als gerecht. Das Bürgergeld ist ein fataler Irrweg, es nimmt Anreize zum Arbeiten in einer Zeit, in der Mitarbeiter dringend gesucht werden.
  • Mindestlohn nicht politisieren! Es darf keinen politisch festgesetzten Mindestlohn geben. Die Politisierung des Mindestlohns öffnet Willkür und Populismus Tür und Tor. Es darf zu keiner Einmischung in die Arbeit der unabhängigen Kommission kommen. Hauptproblem ist vielmehr, dass ein Mindestlohnempfänger in Vollzeit netto nur 1.561,57 Euro bekommt, während der Arbeitgeber auf die Bruttovergütung in Höhe von 2.151 Euro zusätzlich noch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung zahlt. Das „Arbeitgeber-Brutto“ beträgt folglich 2.590,87 Euro. 1.029,30 Euro fließen in öffentliche Kassen, das sind 5,94 Euro für jede Soll-Arbeitsstunde.

4.    Arbeits-, Fachkräfte und Auszubildende gewinnen!

  • Zuzug in den Arbeitsmarkt: Die demographische Entwicklung führt dazu, dass immer weniger in das Arbeitsleben einsteigen und zugleich immer mehr aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Wir fordern, dass Migration in den Arbeitsmarkt erleichtert und Migration in die Sozialsysteme begrenzt wird. Wir brauchen wie in der Pflege eine „Fast Lane“ für den Zuzug von Menschen aus Drittländern mit Arbeitsvertrag.
  • Mitarbeiterwohnraum schaffen: Wir fordern höhere steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten und die Anpassung der Baunutzungsverordnung, um Wohnraum für Mitarbeiter zu schaffen.
  • Kost & Logis für Azubis: Auszubildende müssen von der Versteuerung und der Sozialversicherungspflicht bei freier Unterkunft und Verpflegung gänzlich befreit werden. Es ist nicht akzeptabel, dass insbesondere gastgewerbliche Azubis sich rechtfertigen müssen, um der Besteuerung zu entgehen.

5.    Belastungen senken!

  • Bürokratie abbauen: Wir fordern einen wirksamen Abbau von Bürokratie, um einen Regulierungsinfarkt zu vermeiden. Wir brauchen weniger Misstrauen, dafür mehr Eigenverantwortung und Freiraum. Dazu ist es erforderlich, bestehende Regelungen zu streichen bzw. zu ändern. Grundsätzlich darf es keine Regulierung über EU-Standard hinaus geben.
  • Auflagen und Dokumentationspflichten reduzieren: Unnötige Dokumentationen sind zu streichen. Gerade in kleinen und mittleren Betrieben, in denen neue „Verwaltungsaufgaben“ nicht ohne weiteres delegiert werden können, steigt die Belastung für die Unternehmer und Beschäftigten. Ein Lösungsansatz kann daher sein, bei Gesetzgebungsvorhaben einen einheitlichen Schwellenwert bspw. für Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern zu definieren. Unter diesem Schwellenwert könnte auf erkennbar überflüssige und zeitraubende Bürokratie verzichtet werden.
  • Keine zusätzlichen Auflagen schaffen: aktuell drohende, neue bürokratische Lasten sind zu stoppen. Die Grenze des Machbaren ist überschritten! Dies betrifft u.a. die Herkunftskennzeichnung für Fleisch, die geplante staatliche, verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung oder das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
  • Bericht und Foto: DEHOGA Bayern – Volles Haus bei der Landesdelegiertenversammlung des DEHOGA Bayern in Amberg: Der Verband traf wesentliche Entscheidungen, um die Branche auch im kommenden Jahr bestmöglich zu unterstützen. (Foto: Stefan Michalk)

Redaktion

Toni Hötzelsperger

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