Wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Pflege in den eigenen vier Wänden zu finanzieren, springt die Sozialhilfe in Form der ambulanten Hilfe zur Pflege ein. Zum 1. September geht die Zuständigkeit für die ambulante Hilfe zur Pflege sowie für alle stationären Hilfen unterhalb Pflegegrad 2 von Stadt und Landkreis Rosenheim auf den Bezirk Oberbayern über. Die Änderung betrifft 302 Bürgerinnen und Bürger.
„Wir haben uns gut vorbereitet, um für die betroffenen Menschen den reibungslosen Übergang ihrer Leistungen sicherzustellen“, sagte Bezirkstagspräsident Josef Mederer bei einem Pressetermin im Landratsamt Rosenheim am 7. August. „Die Zusammenarbeit mit Stadtverwaltung und Landratsamt ist hervorragend; die Übergabe der Akten hat sehr gut geklappt. Ab 1. September bekommen 302 ambulant und stationär Pflegebedürftige ihre Leistungen neu vom Bezirk Oberbayern. Damit sind alle ambulanten und stationären Hilfen beim Bezirk. Die Bescheide versenden wir gerade.“
„Hilfe zur Pflege beim Bezirk in guten Händen“
Der stellvertretenden Landrat des Landkreises Rosenheim, Josef Huber, sagte: „Der Landkreis Rosenheim wird im stationären Bereich etwa 60 Fälle und im ambulanten Bereich rund 70 Fälle an den Bezirk abgeben. Ich bin mir sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Anliegen auch vom Bezirk gut betreut werden.“ Der 2. Bürgermeister der Stadt Rosenheim, Anton Heindl, erklärte: „Wir wünschen dem Bezirk Oberbayern viel Erfolg bei der Bewältigung seiner neuen Aufgaben. Die Zuständigkeit für die ambulanten und stationären Hilfen zur Pflege ist beim Bezirk in guten Händen. Die konkrete Hilfe vor Ort durch z.B. ambulante Pflegedienste ändert sich nicht. Selbstverständlich werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialamt aber auch weiterhin Ansprechpartner für die betroffenen Leistungsempfänger aus der Stadt Rosenheim bleiben.“
Der Wechsel in der Zuständigkeit ergibt sich aus dem Bayerischen Teilhabegesetz I. Es fasst die Leistungen der ambulanten und stationären Hilfe zur Pflege seit 1. März 2018 bei den bayerischen Bezirken zusammen. „Ambulant und stationär aus einer Hand war der Wunsch der Betroffenenverbände sowie des Landkreis- und Städtetages“, erklärte der Bezirkstagspräsident.
Mit der ambulanten Pflege ziehen auch die sogenannten Annexleistungen wie beispielsweise die Grundsicherung zum Bezirk Oberbayern um. Ab 1. September 2018 übernimmt der überörtliche Sozialhilfeträger deshalb von Landkreis und Stadt Rosenheim die Sachbearbeitung und die Kosten für die ambulante Hilfe zur Pflege, die Hilfen zur Weiterführung des Haushalts, die Hilfen in sonstigen Lebenslagen und für den sogenannten Rüstigen-Bereich. Daran, wer die Hilfe vor Ort konkret erbringt, also am einzelnen ambulanten Pflegedienst, ändert sich nichts. Zur ambulanten Pflege zählt auch, wenn Betroffene in eine Wohngemeinschaft der Pflege umziehen.
Bestandsschutz und wohnortnahe Beratung
Der Bezirk Oberbayern gewährt betroffenen Bürgerinnen und Bürgern Bestandsschutz. Dieser gilt für Leistungen für pflegebedürftige Menschen, die die örtlichen Träger mit Stand 31. August 2018 geprüft und bewilligt haben. Der Bestandsschutz erlischt, sobald ein Hilfefall neu bewertet werden muss. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sich der Pflegegrad oder die Einkommens- und Vermögensverhältnisse ändern. Bei Erstanträgen, die nach dem 1. September gestellt werden, prüft der Bezirk die Voraussetzungen für den Bedarf neu.
Die örtlichen Sozialämter bieten ebenso wie die Pflegekassen und die Servicestelle des Bezirks Oberbayern die entsprechende Beratung an. Laut dem Bezirkstagspräsidenten ist der Bezirk Oberbayern zudem bestrebt, sich an bereits bestehenden Beratungsnetzwerken zu beteiligen. „Beratung ist gerade bei der ambulanten Pflege ein wichtiger Baustein, damit jeder Mensch maßgeschneidert die für ihn passende Hilfe bekommt“, erläuterte Präsident Mederer. Der Bezirk prüft derzeit zudem die Gründung von Pflegestützpunkten in Kooperation mit Kommunen, Pflege- und Krankenkassen sowie regional vorhandenen Beratungsangeboten. Dazu führt er bereits Gespräche mit Landratsämtern.
Landkreis Rosenheim | Stadt Rosenheim | Oberbayern | |
ambulante Pflege, Rüstigen-Bereich,
Annexleistungen* |
167 Personen | 135 | 4820
|
stationäre Pflege | 852 Personen | 370 | 15.200 |
Ausgaben 2018 ** ambulante Pflege |
0,945 Mio. €
|
0,66 Mio. € | 60,3 Mio. € |
Ausgaben 2017 stationäre Pflege |
9,06 Mio. € | 4,0 Mio. € | 165 Mio. € |
* Annexleistungen: z.B. Grundsicherung, Mittel zur hauswirtschaftlichen Versorgung
** Prognose (inkl. Annexleistungen, Mittel zur hauswirtschaftlichen Versorgung und weiteren Hilfen,
die zum Bezirk umziehen) für März bis Dezember 2018
Weitere Informationen: Finanziell ist der Bezirk Oberbayern seit 1. März 2018 für die ambulante Hilfe zur Pflege zuständig. Die Sachbearbeitung für seine neue Aufgabe übernimmt er in zwei Stufen: zum 1. September 2018 die Hilfefälle aus Stadt / Landkreis Rosenheim sowie den Landkreisen Dachau, Fürstenfeldbruck und München, zum 1. Januar 2019 alle übrigen Landkreise und kreisfreien Städten. Informationen zum Übergang der Leistungen unter: www.bezirk-oberbayern.de/ambulante pflege
Anhang:
- Leitfaden zur Ambulanten Pflege mit ausführlichen Informationen
- Flyer
- Statistik zur Übernahme der Ambulanten Pflege zum 1. September
Text und Foto: Bezirk Oberbayern