Gastronomie

Bayerns Wirte und Hoteliers zu Lockdown-Entschädigungen

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

Die Zahl der gastgewerblichen Betriebe, die sich momentan stark in ihrer Existenz gefährdet sehen, steigt rapide an. So sehen sich laut einer neuesten Umfrage des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern, an der knapp 1.400 Betriebe teilgenommen haben, derzeit 72 Prozent der Betriebe in Ihrer Existenz gefährdet, einen Monat zuvor lag der Wert noch bei 57 Prozent. Als schädlich erweisen sich bereits allein Gedankenspiele über mögliche Maßnahmen, so haben im Oktober allein die Diskussionen über mögliche Beherbergungsverbote zu einem Buchungsrückgang von durchschnittlich 70 Prozent geführt.

Auf den seit 2. November geltenden Lockdown haben 41 Prozent mit „Ratlosigkeit“, 39 Prozent mit „Wut“, 34 Prozent mit „Verzweiflung“, 26 Prozent mit „Angst“ reagiert, wobei Mehrfachnennungen möglich waren, lediglich 30 Prozent haben zumindest die Hoffnung, dass durch Schließung im November, Weihnachten wieder geöffnet werden darf. Hätten die Betriebe die Wahl zwischen dem Lockdown inklusive der angekündigten Entschädigungszahlungen und weiterhin offenen Betrieb mit bestehenden Hygienekonzepten gehabt, hätten sich 59 Prozent für das Weiterführen des geöffneten Betriebes entschieden. 72 Prozent der befragten Betriebe gaben an, mit einer Entschädigung in der von der Bundesregierung angegebenen Größenordnung von 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats bei Betrieben bis 50 Mitarbeitern bzw. von mindestens 60 Prozent bei Betrieben mit mehr als 50 Mitarbeiter, den November überstehen zu können.

DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer: „Die Lage ist nicht nur sehr ernst, sie ist existenziell. Den Ankündigungen der Bundesregierung müssen jetzt Taten folgen, sonst wird es für viele Betriebe zu spät sein und der Tourismus als Leitökonomie in dieser Form nicht mehr existieren. Wir Unternehmer brauchen umgehend Informationen zu der konkreten Ausgestaltung der Förderrichtlinie. Hier steht das Wort der Regierung auf dem Prüfstand. Beispielsweise hätten die Unternehmen vor Beginn des Lockdowns wissen müssen, ob etwaige Umsätze wie aus dem Außerhausverkauf oder der Beherbergung von Geschäftsreisenden von den Förderbeiträgen abgezogen werden. Denn sollte dies förderschädlich sein, würde die unternehmerische Entscheidung eine andere sein, als derzeit der Fall.“ Laut Umfrage würden 78 Prozent der Betriebe diese Leistung künftig nicht mehr anbieten, sollten To-Go-Umsätze bei der Entschädigung abgezogen werden.

Inselkammer weiter: „Unsere Betriebe verlassen sich auf die genannten 75 Prozent des Vorjahresmonatsumsatzes. Wenn es, wie von der Politik zugesichert, schnell und unbürokratisch funktionieren soll, dann muss auch eine schnelle Abschlagszahlung erfolgen. Zugleich muss es ein einfaches Berechnungsverfahren geben. Außer Kurzarbeitergeld und – zeitgleiche – Überbrückungshilfe darf es keine weiteren „Anrechnungen“ geben.“ Ein Verfahren wie etwa bei der Beantragung der Überbrückungshilfe ist, so Inselkammer, nicht zielführend, da es mit zusätzlichen Kosten verbunden und zu kompliziert ist.

An eine Wiedereröffnung im Dezember glauben nur 24 Prozent der Betriebe, über drei Viertel gehen davon aus, dass der Lockdown länger anhalten wird. 89 Prozent sagten in diesem Zusammenhang, dass die geplanten einmaligen Entschädigungen für eine längere Schließung über den November hinaus nicht ausreichen würden. Sollten die Betriebe im Dezember wieder öffnen dürfen, sieht deren Lage derzeit verheerend aus: Die Situation hinsichtlich der Buchung von Weihnachtsfeiern wird von 68 Prozent als „katastrophal“ bezeichnet, 20 Prozent stufen sie als „schlecht“ ein. Die Buchungslage für die daran anschließende Wintersaison mit den Monaten Dezember, Januar und Februar wird von 63 Prozent der Betriebe als „katastrophal“ beschrieben, weitere 26 Prozent werten sie als „schlecht“.

Auf die Frage „Welche weiteren Maßnahmen/Unterstützungen brauchen Sie?“, bei der wieder Mehrfachnennungen möglich waren, antworteten 73 Prozent der Betriebe mit „Entfristung der Umsatzsteuerreduzierung unter Einbezug der Getränke“, gefolgt von „Umsatzausfallentschädigung“ (69 Prozent), „keine Schließung von Betrieben“ (56 Prozent), „Überbrückungshilfen“ (36 Prozent) sowie „Tilgungskostenzuschuss“ (26 Prozent).

Vor diesem Hintergrund hat der DEHOGA Bayern heute erneut die Bayerische Staatsregierung um dringende Unterstützung für das bayerisches Gastgewerbe gebeten. Dieses zeichnet sich aus durch viele Familienbetriebe, die über Generationen Existenzen aufgebaut haben und in denen allein in Bayern 447.000 Menschen erwerbstätig sind.

Bericht: DEHOGA Bayern

Foto: Hötzelsperger

Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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