Der günstige Erhaltungszustand des Wolfs muss für ganz Deutschland gelten – hierfür setzt sich Bayern ein. Das stellt Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber anlässlich der Hauptalmbegehung des Almwirtschaftlichen Vereins Oberbayern e.V. nochmals klar:
„Wir wollen, dass der günstige Erhaltungszustand des Wolfs für ganz Deutschland festgestellt wird. Wenn es nach dem Bundesumweltministerium geht, soll der günstige Erhaltungszustand nur für ein Teilgebiet im Nordwesten Deutschlands gelten. Damit bleibt der Bund auf halber Strecke stehen. Wir blockieren nicht. Wir können die damit einhergehende Aussage aber nicht mittragen, dass es in Bayern noch einen Mangel an Wölfen gebe. Zudem muss der Bund endlich den eigenen Koalitionsvertrag umsetzen und ein regionales Bestandsmanagement ermöglichen. Auch fordern wir, dass der Bund auf EU-Ebene die Absenkung des Schutzstatus des Wolfs unterstützt. Weidetierhalter sind wichtige Partner, um Artenvielfalt und Lebensräume in der Kulturlandschaft zu erhalten. Unser Ziel ist und bleibt ein konsequentes Wolfsmanagement. Dazu soll auch die Bayerische Wolfsverordnung beitragen, die derzeit neu auf den Weg gebracht wird.“
Der Erhaltungszustand einer Art ist ein wesentliches Merkmal für die FFH-Richtlinie. Diese sieht vor, dass für alle gelisteten, streng geschützten Arten ein günstiger Erhaltungszustand anzustreben ist. Mit einem als günstig deklarierten Erhaltungszustand sind die Handlungsmöglichkeiten zum Umgang mit der Art weniger eingeschränkt. Beste Voraussetzungen für eine effektive Regulierung des Wolfs wären ein günstiger Erhaltungszustand in Verbindung mit einer Absenkung des Schutzstatus durch Listung in Anhang V anstelle von Anhang IV der FFH-Richtlinie – dies hat Bayern bereits im Dezember 2023 im Rahmen einer Bundesratsinitiative gefordert.
Bericht: Bayerisches Umweltministerium – Fotos: Hötzelsperger