Gastronomie

DEHOGA Bayern dankt für 70-Tage-Regelung

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt den Beschluss des Koalitionsausschusses, die ersten 70 Tage kurzfristig Beschäftigter dauerhaft von den Sozialabgaben zu befreien. „In den letzten Monaten haben wir uns sehr stark in vielen persönlichen Gesprächen mit Vertretern der Bundes- und Staatsregierung sowie Stellungnahmen und Schreiben für die Entfristung der zum Jahresende auslaufenden 70-Tage-Regelung kurzfristig Beschäftigter engagiert. Unsere Bemühungen haben sich bezahlt gemacht“, so Angela Inselkammer, Präsidentin DEHOGA Bayern. „Gerade für unsere personalintensive und stark von Saisonarbeit geprägte Branche, wäre eine Rückkehr zur 50-Tage-Regelung ein harter Schlag gewesen. Eine dauerhafte Regelung bietet den Wirten und Hoteliers nun endlich Sicherheit“, ergänzt Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des DEHOGA Bayern.

Im Zuge der Einführung des Mindestlohns 2015 wurde zunächst eine Übergangsregelung geschaffen, nach der kurzfristig Beschäftigte statt zwei Monate oder maximal 50 Arbeitstage drei Monate oder 70 Arbeitstage beschäftigt werden konnten, ohne dass der Arbeitgeber Sozialabgaben leisten musste. Zum Jahresende wäre diese Regelung ausgelaufen, was eine Rückkehr zur 50 Tage Regelung bedeutet hätte.

Bericht: www.dehoga-bayern.de

Foto: Hötzelsperger – Bildunterschrift: Kulinarische Herbst-Wirte in Wildenwart

Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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