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Bernau: Ferienbetreuung für Grundschulkinder

Veröffentlicht von Toni Hötzelsperger

Um ein bedarfsgerechtes und rechtsanspruchserfüllendes Betreuungsangebot für alle Schülerinnen und Schüler der Grundschule ab Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klasse zu sichern, soll eine gemeindeübergreifende Ferienbetreuung eingerichtet werden. In mehreren Gesprächen wurde hierzu mit dem Markt Grassau, den Gemeinden Übersee, Staudach-Egerndach, Marquartstein, Unterwössen, Schleching und Reit im Winkl eine Zusammenarbeit vorbereitet. Der Markt Grassau würde dabei die Federführung und Koordination übernehmen. Auch die Gemeinden Grabenstätt und Chieming haben im Nachgang ihr Interesse an einem Beitritt signalisiert.

Vorgesehen ist ein gemeinsames Angebot einer Ganztagsbetreuung in den gesetzlichen bayerischen Schulferien. Damit soll der gesetzliche Rechtsanspruch auf Ferienbetreuung erfüllt werden; vorgesehen sind dabei Ferienangebote ohne längere Schließzeiten, maximal 20 Schließtage pro Jahr. Die pädagogische Konzeption soll auf einen Träger der freien Wohlfahrtspflege, in diesem Fall die Diakonie, übertragen werden. Der Markt Grassau stellt geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung, übernimmt die Verwaltungs- und Kassengeschäfte und koordiniert das Gesamtangebot.

Die Anmeldung zur Ferienbetreuung soll künftig jeweils bis spätestens 1. April eines Jahres für das kommende Schuljahr erfolgen, damit der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gesichert werden kann. Über die Höhe der Elternbeiträge entscheiden die beteiligten Kommunen jährlich gemeinsam. Für das Schuljahr 2026/2027 ist ein Elternbeitrag in Höhe von 160 Euro pro Woche vorgesehen. Eventuelle Defizite werden von allen beteiligten Gemeinden gemeinsam getragen; die Aufteilung erfolgt nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen zum 31. Dezember des Vorjahres. Die Kündigungsfrist der Vereinbarung beträgt drei Monate.

Für die Gemeinde Bernau am Chiemsee würden nach einer überschlägigen Berechnung – abhängig vom Buchungsgrad – Kosten zwischen 5.000 und 10.000 Euro entstehen. Die Rechtsaufsichten der Landratsämter Traunstein und Rosenheim wurden um Prüfung gebeten. Beide kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die Vereinbarung nicht genehmigungspflichtig ist. Die Rechtsaufsicht Traunstein regte vorsorglich ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 1. April 2026 an, zudem seien bei der Festlegung der Elternbeiträge Gemeinderatsbeschlüsse erforderlich, allerdings nur bei Ersteinführung und bei Änderungen.

Die Bürgermeisterin betonte, dass die Betreuung nicht zwingend an der Schule stattfinden müsse. Sollte die Nachfrage steigen, wäre auch eine Nutzung von Räumen in Bernau denkbar. Der Transport der Kinder müsse jedoch durch die Eltern organisiert werden. Die zuvor in Bernau freiwillig angebotene Ferienbetreuung über „xundinsleben“ wurde eingestellt, da sie nicht mehr ausreichend angenommen wurde. Voraussetzung für das neue Angebot sei es allerdings, dass auch alle Gemeinden der Zweckvereinbarung zustimmten.

Im Gemeinderat wurde die geplante Kooperation ausdrücklich begrüßt. Sie ermögliche eine verlässliche Betreuung der Kinder und gleichzeitig Kosteneinsparungen durch das gemeinsame Vorgehen. Zudem sei der Fahrtweg nach Grassau gut zumutbar, sodass der Rechtsanspruch praktisch gut umgesetzt werden könne. Der Rechtsanspruch auf Ferienbetreuung mit maximal 20 Schließtagen pro Kalenderjahr gilt für alle Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klasse besuchen; freie Plätze können bei Bedarf auch von Kindern höherer Jahrgangsstufen bis einschließlich der vierten Klasse genutzt werden. Das erste Angebot soll in den Faschingsferien 2027 starten. Über das Anmeldeverfahren wird die Gemeinde gesondert informieren.

Text: Gemeinde Bernau am Chiemsee – Symbolbild: pixabay.com


Redaktion

Toni Hötzelsperger

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