Freizeit

Gute Noten – Freie Fahrt auf Bayerns Seen

Veröffentlicht von Toni Hötzelsperger

Bayerische Seenschifffahrt belohnt sehr gute Leistungen mit Freifahrten in den Sommerferien.

„Die Sommerferien in Bayern stehen vor der Tür! Am Schuljahresende können alle Schülerinnen und Schüler mit Stolz auf ihre schulischen Erfolge und Leistungen zurückblicken. Es ist bereits zur Tradition geworden, dass sich alle mit einer ‚Eins‘ im Zeugnis auf Freifahrten auf unseren bayerischen Seen freuen können. Ob beispielsweise in Sport, Englisch, Musik oder Mathe – mit einer Note ‚Sehr gut‘ können Schülerinnen und Schüler während der Sommerferien wieder unbegrenzt kostenlos mit den Linienschiffen der Bayerischen Seenschifffahrt fahren. Entdeckt die Schönheit der Natur auf und um unsere bayerischen Seen und lasst Euch dabei eine frische Brise um die Nase wehen. Ich wünsche Euch allen wunderschöne Ferien und viel Spaß auf den Schiffen unserer weiß-blauen Flotte!“, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

Bayerische Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre erhalten als Anerkennung für sehr gute Noten Freifahrten auf allen Linienschiffen der Bayerischen Seenschifffahrt am Königssee, Starnberger See, Ammersee und Tegernsee. Voraussetzung für die Freifahrten ist, dass sich die Schülerinnen und Schüler jeweils in Begleitung eines voll zahlenden Familienangehörigen befinden und im Jahreszeugnis mindestens einmal die Note „1“ vorweisen können.

Die Vergünstigung gilt während der gesamten bayerischen Sommerferien (1. August bis einschließlich 14. September 2026) und kann beliebig oft genutzt werden. Eine Anmeldung für die Freifahrten ist nicht erforderlich. Für die „Einserfahrten“ muss lediglich das Zeugnis im Original oder eine Zeugniskopie an der Schiffskasse vorgelegt werden. Die nicht übertragbare Freifahrt gilt sowohl für Rundfahrten als auch für Teilstrecken. Haben mehrere Geschwister eine „1“ im Zeugnis, genügt die Mitfahrt eines voll zahlenden Familienmitglieds. Erstklässlerinnen und Erstklässler, in deren Zeugnis keine Noten stehen, können den Bonus nutzen, wenn sie das Klassenziel erreicht haben. Schülerinnen und Schüler an „Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung“ erhalten darüber hinaus generell in den bayerischen Sommerferien freie Fahrt, auch hier unter der Voraussetzung der Begleitung durch einen voll zahlenden Familienangehörigen.

Informationen zum Fahrplan der Bayerischen Seenschifffahrt GmbH sowie weitere wertvolle Tipps finden Sie unter www.seenschifffahrt.de.

Bericht: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat / Archiv-Foto: Hötzelsperger (Königssee)


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Toni Hötzelsperger

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