Der Freistaat treibt die Modernisierung der Ländlichen Entwicklung weiter voran: Mit dem Vorschlag zur Novellierung des Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz (AGFlurbG) sorgt die Staatsregierung für schnellere, einfachere und digitale Verfahren. Der Bayerische Landtag hat die Reform heute beschlossen. Ziel ist es, Projekte in der Land- und Forstwirtschaft sowie in den Dörfern spürbar zu beschleunigen und Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden zu entlasten.
„Wir machen die Ländliche Entwicklung moderner, digitaler und unbürokratischer. Unser Ziel ist klar: weniger Papier, mehr Tempo und echte Entlastung für die Menschen vor Ort und unsere Gemeinden. Wer anpackt und Verantwortung übernimmt, soll nicht von Formularen ausgebremst werden, sondern Rückenwind bekommen“, betont Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber.
Kern der Reform ist die vollständige digitale öffentliche Bekanntmachung durch die Ämter für Ländliche Entwicklung. Künftig stellen die Behörden alle Bekanntmachungen zentral im Internet bereit – jederzeit und ortsunabhängig abrufbar, auch bequem per Smartphone. „Wir sind bayernweit die Ersten, die öffentliche Bekanntmachungen rechtswirksam und flächendeckend ausschließlich digital umsetzen. Das ist ein echter Meilenstein für eine moderne und bürgernahe Verwaltung“, so Kaniber. Gleichzeitig bleibt der Zugang für alle gesichert: Die digitalen Inhalte können bei den Gemeinden vor Ort eingesehen werden. „Digitalisierung heißt für uns nicht weniger Bürgernähe, sondern mehr Möglichkeiten – für die Bürger und für die Verwaltung. Wir holen die Menschen dort ab, wo sie stehen – analog und digital“, unterstreicht die Ministerin.
Die Novelle bringt darüber hinaus zahlreiche Vereinfachungen im Verfahrensablauf mit sich. Digitale Termine erleichtern die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und stärken das Ehrenamt der Bürgerinnen und Bürger vor Ort in ihren Teilnehmergemeinschaften. Sitzungsprotokolle können künftig häufig ohne Ausdruck und handschriftlicher Unterschrift abgewickelt werden. Vereinfachte Verfahren ohne aufwendige Wertermittlungen sorgen zusätzlich für kürzere Verfahrenslaufzeiten durch weniger Aufwand. „Wir geben unseren Ämtern und Gemeinden moderne Werkzeuge an die Hand, damit sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: die Entwicklung unserer ländlichen Räume gemeinsam mit den Menschen vor Ort – lebendig, zukunftsfest und attraktiv“, sagt Kaniber. Die bewährte Bürgerbeteiligung mit Informationsveranstaltungen, Ortsbegehungen und engem Austausch bleibt dabei ein zentraler Bestandteil und wird durch digitale Angebote sinnvoll ergänzt.
Die Ländliche Entwicklung ist ein entscheidender Motor für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern. In rund 2.500 Projekten in über 1.500 Gemeinden leisten die sieben Ämter für Ländliche Entwicklung einen wichtigen Beitrag – von Infrastrukturmaßnahmen über die Stärkung der Agrarstruktur bis hin zu Natur- und Klimaschutzprojekten sowie der Dorferneuerung. Mit der Novellierung des AGFlurbG werden die rechtlichen Rahmenbedingungen modernisiert, um diese Aufgaben auch künftig effizient, transparent und bürgernah umzusetzen.
Bericht: Bayerisches Landwirtschaftsministerium – Foto: Hötzelsperger (Blick auf Grainbach und Hochries auf dem Samerberg)



