Brauchtum

Der Bayerische Trachtenverband zum Messerverbot

Veröffentlicht von Toni Hötzelsperger

Messer und sogenannte Fuhrmannsbestecke sind Symbol für Tradition und kulturelle Identität. Sie sind täglicher Begleiter und gehören seit Jahrhunderten zur Tracht und den Menschen, nicht nur in der Alpenregion. Der Bayerische Trachtenverband begrüßt das Verbot des Mitführens von Messern in sogenannten Messerverbotszonen, welche an besonders gefährdeten Orten, wie z. B. Bahnhöfen erlassen werden können. Ein Messerverbot für besonders gefährdete oder besonders große Veranstaltungen (wie z. B. das Oktoberfest) trägt der Bayerische Trachtenverband in vollem Umfang mit.

Einem generellen Messerverbot widersprechen wir jedoch energisch und lehnen dies entschieden ab. Ebenfalls lehnen wir eine Reduzierung der Messerklinge auf längstens 6 cm ab.  Wir fordern die Beibehaltung der bestehenden Regelung, dass das Tragen und Mitführen von Messern u.a. auch im Zusammenhang mit Ausübung der Brauchtumspflege erlaubt bleiben.

Bericht und Foto: Bayerischer Trachtenverband – www.trachtenverband-bayern.de

Hinweis zum Tragen von Trachtenmessern / Trachtenstiletts

Waffengesetz (WaffG)
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten

  • 1. Anscheinswaffen,
  • 2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
  • 3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.

(2) Absatz 1 gilt nicht!!

  • 1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
  • 2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
  • 3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes  Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das  Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Somit gibt es derzeit in Deutschland kein Verbot für das Tragen von Trachtenmessern!!

Einschränkungen kann es beim Besuch von Volksfesten und Bierzelten geben. Hierzu bieten wir ausreichende Alternativen für die Lederhose an!!


Redaktion

Toni Hötzelsperger

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