Die Gemeinde Bernau informiert: ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes beteiligen unter www.laermaktionsplanung-schiene.de.
Insgesamt sechs Wochen, bis zum 24. April 2023, hat die Öffentlichkeit nun die Gelegenheit, an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken und sich zu ihren Lärmproblemen zu äußern.
Die Lärmaktionsplanung hat das Ziel, auf Grundlage der Lärmkartierung und unter Beteiligung der Öffentlichkeit die Lärmbelastung langfristig zu senken. In diesem Zusammenhang verdeutlicht der Lärmaktionsplan den Handlungsbedarf in Sachen Lärmschutz und dient als Bewertungs- und Planungsinstrument für entscheidende Akteure in Bund, Regionen, Städten und Gemeinden. Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase vom 13. März 2023 bis 24. April 2023 können die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort können die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die zweite Phase findet Ende des Jahres 2023 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplanes bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.
Weitere Informationen kann man den PDFs im Anhang entnehmen.
Bericht: Gemeinde Bernau – Foto: Hötzelsperger
Anhang: