Neuer Auslegungszeitraum: Anpassungen im Landschaftsschutzgebiet zum Schutz des Inntals – Die Grenzen des Landschaftsschutzgebiets bei Schechen sollen geändert werden. Der Auslegungszeitraum für die künftigen Schutzgebietskarten wurde verschoben.
So können interessierte Bürgerinnen und Bürger den redaktionell überarbeiteten Entwurf der Landschaftsschutzgebietsverordnung, die strategische Umweltprüfung sowie die Schutzgebietskarten im Maßstab 1:25.000 (Überblickskarte) und 1:5.000 (Änderungsbereiche) während der Dienststunden zwischen 5. Dezember 2022 und einschließlich 11. Januar 2023 öffentlich einsehen.
Dies ist in folgenden Gemeindeverwaltungen möglich:
- Griesstätt (Innstraße 4, 83556 Griesstätt)
- Prutting (Kirchstr. 5, 83134 Prutting)
- Schechen (Rosenheimer Str. 13, 83135 Schechen)
- Stephanskirchen (Rathausplatz 1, 83071 Stephanskirchen)
- Vogtareuth (Rosenheimer Str. 5, 83569 Vogtareuth)
sowie im
- Landratsamt Rosenheim (Wittelsbacherstr. 53, 83022 Rosenheim)
- und online unter www.landkreis-rosenheim.de
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen sowohl bei den genannten Gemeinden als auch beim Landratsamt Rosenheim vorgebracht werden.
Zum Hintergrund: Der Kreistag des Landkreises Rosenheim hat im Juni 2021 auf Antrag der Gemeinde Schechen der Anordnung zum Schutz des Inntals und somit den Änderungen des Landschaftsschutzgebiets im Bereich Schechen zugestimmt und die Landkreisverwaltung gebeten, das gemäß Bayerischem Naturschutzgesetz notwendige Änderungsverfahren zum Schutz des Inntals durchzuführen. Mittlerweile sind alle zur fachlichen und rechtlichen Beurteilung notwendigen Unterlagen eingereicht worden, darunter zum Beispiel auch eine freiwillige strategische Umweltprüfung. Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rosenheim hat die Unterlagen bewertet und führt das nach Art. 52 des Bayerischen Naturschutzgesetzes vorgesehene Verfahren zur Inschutznahme durch. Insgesamt 6,5 Hektar sollen aus dem bisherigen Schutzgebiet angrenzend an das Gewerbegebiet herausgenommen, zwei neue Flächen mit insgesamt 6,8 Hektar neu integriert werden. Dabei handelt es sich um Grünland, Gewässer und gewässernahe Flächen an der Rott – zum einen bei Wieden, zum anderen nördlich von Hochstätt. Landschaftsschutzgebiete sollen die natürliche Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft bewahren. Flächenmäßig sind Landschaftsschutzgebiete meist größer als Naturschutzgebiete, aber die Schutzbestimmungen sind weniger stark ausgeprägt. Landschaftsschutzgebiete können auch ausgewiesen werden, um das Landschaftsbild für Tourismus und Erholung zu erhalten. Die Regelungen erfolgen durch Verordnungen.
Bericht und Bilder: LRA Rosenheim
Karte_Entnahmeflaeche.jpg: Dieser Bereich südlich des Gewerbegebiets Schechen soll künftig aus dem Landschaftsschutzgebiet entnommen werden.
Karte_ZufuehrungsflächeA.jpg: Das Landschaftsschutzgebiet soll um zwei Flächen erweitert werden, eine davon liegt nördlich von Hochstätt.
Karte_ZufuehrungsflächeB.jpg: Die zweite Erweiterungsfläche liegt bei Wieden.