Im März 2022 kam es an der Ischler Ache, Gemeindebereich Eggstätt, zu einer mehrmaligen unerlaubten Biberdammentnahme. Die Polizei Prien bat anhand eines Presseaufrufes um Hinweise. Aufgrund polizeilicher Ermittlungen konnte ein 68jähriger Täter aus dem Dienstbereich der Polizei Prien ausfindig gemacht werden.
Die Strafanzeige wird der Staatsanwaltschaft Traunstein vorgelegt. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Biber laut Anhang II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) als streng geschützte Art gelistet ist und dadurch den höchsten Schutzstatus genießt. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, dem Biber nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Außerdem ist es verboten, seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Bericht: Polizeiinspektion Prien
Foto: Hötzelsperger – Biberdamm im Chiemgau