Der Freistaat Bayern gewährt „Soforthilfen“ als erste schnelle Hilfe zur Bewältigung der Folgen der im Juli verursachten Hochwasser- und Starkregenereignisse im Landkreis Rosenheim. Geschädigte können auf eine schnelle und unbürokratische Unterstützung hoffen. Die Anträge können bis spätestens 30. September 2021 eingereicht werden.
Dafür gibt es unterschiedliche Programme: Die Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ richtet sich an die betroffenen privaten Haushalte, um den infolge des Unwetters zu Schaden gekommenen und zum Leben notwendigen Hausrat zu ersetzen. Zuwendungsempfänger können sowohl Mieter als auch Eigentümer sein. Die Höhe der Soforthilfe beträgt bis zu 5.000 Euro. War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 2.500 Euro.
Ziel der Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ ist es, durch die Hochwasser- und Starkregenereignisse vom Juli 2021 entstandenen Ölschäden an privat genutzten oder nicht gewerblich vermieteten Wohngebäuden zu beseitigen und die Gebäude somit schnellstmöglich wieder bewohnbar zu machen. Das Programm richtet sich an Eigentümer oder Nutzungsberechtigte privat genutzter bzw. nicht gewerblich vermieteter Wohngebäude. Die Höhe der Soforthilfe beträgt bis zu 10.000 Euro. War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 5.000 Euro.
Gebäudeschäden durch Wind oder Hagel werden durch die Soforthilfe nicht gedeckt.
Für die Anträge sind die hierfür vom Staatsministerium der Finanzen und für Heimat entworfenen Muster zu verwenden, die auf der Homepage vom Landkreis Rosenheim unter www.landkreis-roseheim.de abgerufen werden können. Falls Sie keinen Internetzugang haben, helfen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro gerne weiter.
Die Anträge können per Post (Landratsamt Rosenheim, Soforthilfe, Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim) oder per E-Mail via soforthilfe@lra-rosenheim.de eingereicht werden. Die Anträge sind bis spätestens 30. September 2021 einzureichen. Verspätet eingehende Anträge werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Der Freistaat Bayern hat aufgrund der außergewöhnlichen Ereignisse eine Finanzaktion gemäß der Härtefondsrichtlinie (HFR) vom 11. März 2020 festgestellt und gestartet.
Die Zuschüsse können gewährt werden in Fällen existenzieller Notlagen für die Wiederbeschaffung insbesondere von Hausrat, die Instandsetzung von Gebäuden sowie die Reparatur oder Wiederbeschaffung von zur Weiterführung des Betriebs erforderlichem Betriebsvermögen, soweit die Maßnahmen notwendig und unaufschiebbar sind.
Weitere Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie unter www.landkreis-rosenheim.de.
Text: Landratsamt Rosenheim – Bildquelle: Pixabay