Das Rathaus ist bis auf weiteres unter folgenden Voraussetzungen zu den üblichen Öffnungszeiten wieder für den Publikumsverkehr geöffnet:
Grundsätzlich gilt:
Soweit die Anliegen telefonisch oder per E-Mail geklärt werden können, sollte ausschließlich dies genutzt werden!• Vorsprache nur nach vorheriger Terminabsprache.
• Die Eingangstür des Rathauses bleibt weiterhin geschlossen, bitte klingeln und einzeln eintreten!
• Aufgrund der Maskenpflicht ist das Tragen eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes Pflicht!
Personen, die unter Quarantäne stehen, dürfen keine Behördengänge bzw. -besuche vornehmen.
Zudem werden Bürger, die sich krank fühlen, eindringlich gebeten, nicht zu kommen, sondern ihr Anliegen ausschließlich telefonisch oder per E-Mail abzuklären.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.