Wer weniger als 100.000 Euro brutto pro Jahr verdient, muss nicht für den Unterhalt seiner pflegebedürftigen Eltern oder Kinder aufkommen. Dies regelt das Angehörigenentlastungsgesetz, das Anfang 2020 in Kraft getreten ist. Der Bezirk Oberbayern hat seine beiden Leitfäden zu Hilfe zur Pflege überarbeitet und um die neue Rechtslage ergänzt. Die barrierefreien Hefte „Ambulante Hilfe zur Pflege“ und „Stationäre Hilfe zur Pflege“ sind ab sofort kostenfrei erhältlich.
Der Bezirk Oberbayern ist als überörtlicher Träger der Sozialhilfe für die Gewährung der Hilfe zur Pflege zuständig. Diese Form der Sozialhilfe springt ein, wenn Personen ihre Pflege nicht selbst finanzieren können, weil die Leistungen der Pflegeversicherung und das eigene Einkommen und Vermögen dafür nicht ausreichen.
Die beiden Broschüren enthalten umfangreiche Hinweise zur häuslichen und stationären Pflege. Sie informieren über das Gesetz, das die Angehörigen entlastet, sowie über Schonvermögen, Pflegehilfsmittel, Entlastungspflege und Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern. Denn dafür gibt es ebenfalls Unterstützung durch die Sozialhilfe. Das Rechtsreferat des Bezirks Oberbayern hat die umfangreichen Fall- und Berechnungsbeispiele aktualisiert. Ausführlich erklärt sind auch die Modalitäten der Antragstellung.
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Text: Bezirk Oberbayern