Stöttner: Stadt und Landkreis Rosenheim erhalten fast 21 Millionen Euro Nachschlag für Schlüsselzuweisungen 2020
Rosenheim. Landtagsabgeordneter Klaus Stöttner teilt mit, dass die Staatsregierung die teils massiven Gewerbesteuermindereinnahmen aufgrund der Corona-Pandemie zu 100 Prozent ausgleicht. Die Stadt Rosenheim erhält Finanzzuweisungen zum pauschalen Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen in Höhe von knapp 2 Millionen Euro. In die Städte und Gemeinden des Landkreises Rosenheim fließen fast 19 Millionen Euro. Bruckmühl (5.9 Millionen Euro) und Stephanskirchen (2.1 Millionen Euro) erhalten die höchsten Zuweisungen.
Landtagsabgeordneter Klaus Stöttner betont, dass der Freistaat gemeinsam mit den Kommunen durch die Corona Krise geht und Gewerbesteuerausfälle der Städte und Gemeinden wie geplant zu 100 Prozent pauschal ausgleicht: „Die Gewerbesteuer ist zusammen mit der Einkommensteuer die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden, unterliegt aber erheblichen konjunkturellen Schwankungen. Ohne Ausgleich durch den Bund und die Länder hätten die Kommunen die teils massiven Gewerbesteuermindereinnahmen alleine schultern müssen.“
In Bayern wurden die Kriterien und das Verfahren auf Basis der bundes-rechtlichen Vorgaben in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzen-verbänden festgelegt und in der Gewerbesteuerausgleichsvollzugsrichtlinie geregelt. Für den pauschalen Ausgleich wird für jede Gemeinde das erwar-tete Gewerbesteueraufkommen 2020 mit dem durchschnittlichen Gewerbe-steueraufkommen der Jahre 2017 bis 2019 verglichen und aus Gleichbe-handlungsgründen um eine fiktive Gewerbesteuerumlage bereinigt. Soweit möglich, wurde auf die Meldungen der Gemeinden an das Finanzamt Mün-chen für Zwecke der Gewerbesteuerumlage zurückgegriffen. Für das vierte Quartal 2020 mussten die Gemeinden ergänzend Daten an das Landesamt für Statistik melden, damit das Aufkommen 2020 möglichst vollständig er-fasst wird.
Das Landesamt für Statistik hat die Berechnungen des pauschalen Aus-gleichs inzwischen abgeschlossen. Danach können die rechnerisch ermittel-ten Gewerbesteuermindereinnahmen in Höhe von rund 2,18 Milliarden Euro im Jahr 2020 vollständig ausgeglichen werden. Der nach dieser Verteilung verbleibende Rest in Höhe von 220 Millionen Euro wird entsprechend den Gemeindeschlüsselzuweisungen 2020 verteilt und dient damit ebenfalls dem Ausgleich von Steuerausfällen. Für die Gemeinden bedeutet dies zum Jahresende noch einen Nachschlag von 8,5 Prozent auf die Schlüsselzuweisungen des Jahres 2020.
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