Leitartikel

Wichtige Informationen zum Landespflegegeld

Veröffentlicht von Anton Hötzelsperger

Pflegebedürftigen in Bayern ab Pflegegrad 2, unabhängig davon, ob sie daheim oder im Pflegeheim leben, gewährt die Bay. Staatsregierung das Landespflegegeld. Es beträgt 1000€ pro Jahr und wird nur in seltenen Fällen mit anderen Pflegeleistungen verrechnet. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.

Auch Personen, deren Heimkosten von einem Sozialhilfeträger bezahlt werden, haben Anspruch auf das Landespflegegeld. Pflegebedürftige  erhalten damit die Möglichkeit, sich selbst etwas Gutes zu tun oder den Menschen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen, die ihnen am nächsten stehen z.B. Ihren pflegenden Angehörigen, Freunden, Helferinnen und Helfern.

Der Erstantrag muss  bis spätestens zum 31.12. des Jahres bei der Landespflegegeldstelle eingereicht werden, für das laufende Pflegegeldjahr also bis 31.12.2021.

Für die Folgejahre wird die Leistung ohne neuen Antrag gewährt. Bei Änderungen, die den Leistungsanspruch betreffen, muss die Landespflegegeldstelle informiert werden.

Den Antrag und weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter

http://www.landespflegegeld.bayern.de.

Antragsformulare gibt es auch beim

  • Finanzamt
  • Landratsamt
  • Zentrum Bayern für Familie und Soziales

Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an

fragen.landespflegegeld@stmflh.bayern.de   oder  per Telefon an Bayern Direkt, die Service-Stelle der Bayerischen Staatsregierung. Sie erreichen die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung perTelefon unter 089 1222213 von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.

Bericht: Landratsamt Rosenheim

Foto: Walter Vogl –  Mohnblumenfeld in Prien

 


Redaktion

Anton Hötzelsperger

Als freier Journalist bin ich bereits seit vielen Jahren mit der täglichen Pressearbeit für die Region Chiemsee, Samerberg und Oberbayern befasst. Mit den Samerberger Nachrichten möchte ich eine Plattform bieten für Beiträge aus den Bereichen Brauchtum, Landwirtschaft, Tourismus und Kirche, die sonst vielleicht in den Medien keinen breiten Raum bekommen würden.

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