Öffentliche Veranstaltungen wie Volksfeste und Christkindlmärkte wurden in den letzten Jahren mehrfach Ziel von Anschlägen religiös und terroristisch motivierter Attentäter. Nicht zuletzt aufgrund der Terroranschläge auf die Christkindlmärkte in Berlin und Straßburg wurden deshalb die Sicherheitsanforderungen für die Durchführung derartiger Veranstaltungen kontinuierlich erhöht. Auch in Rosenheim hat das städtische Ordnungsamt im Einvernehmen mit Polizei, Feuerwehr und den Rettungskräften, sowie dem Wirtschaftlichen Verband der Stadt und des Landkreises Rosenheim e.V. (WV) als Veranstalter von Christkindlmarkt und Herbstfest zusätzliche kostenintensive Auflagen angeordnet.
Die Frage, wer die Kosten solcher zusätzlichen Sicherheitsauflagen zu tragen hat, ist umstritten: Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vertritt die Auffassung, Kostenträger hierfür sei der Veranstalter. Dessen Veranstaltung eröffne gerade erst die Möglichkeit von Anschlägen. Die Veranstalter, in diesem Fall der WV, beurteilen dies auch unter Berufung auf ein vom Deutschen Schaustellerbund in Auftrag gegebenes Gutachten naturgemäß anders.
Die Rechtsprechung hierzu ist bislang uneinheitlich.
Um für beide Seiten Planungssicherheit für die Zukunft zu gewährleisten, haben die Stadt Rosenheim und der WV im Zuge mehrerer Gespräche einvernehmlich entschieden, die Rechtslage hinsichtlich der Kostentragung gerichtlich klären zu lassen.
Dies soll dadurch erreicht werden, dass der Wirtschaftliche Verband in Abstimmung mit der Stadt Rosenheim gegen den letzten Bescheid der Stadt Rosenheim hinsichtlich der Sicherheitsauflagen für das Rosenheimer Herbstfest Klage beim Verwaltungsgericht München einreicht. Bis zur Urteilsfindung wird der WV selbstverständlich aber auch weiterhin sämtliche Auflagen vollumfänglich erfüllen und gemeinsam mit den zuständigen Ämtern und Behörden die Sicherheit für alle Besucher gewährleisten.
Die Stadt Rosenheim und der Wirtschaftliche Verband legen Wert darauf, dass dieses Vorgehen keineswegs Ausdruck einer Unstimmigkeit zwischen WV und Stadt Rosenheim ist, sondern das Ergebnis einer gemeinsam besprochenen Vorgehensweise zur Klärung der Rechtslage. „Diese einvernehmlich zwischen Stadt und WV abgestimmte Vorgehensweise dient dazu, eine bisher uneinheitliche Rechtslage abzuklären“, betonen der städtische Justiziar Herbert Hoch und der Vorsitzende des Wirtschaftlichen Verbandes, Reinhold Frey, in einer gemeinsamen Stellungnahme.
Bericht: WV und Stadt Rosenheim