Erfreut über den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts, der einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb bestehender und flexibel betriebener Biogasanlagen weiter ermöglichen soll, zeigte sich Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber. „Es freut mich sehr, dass der Bund nach unserem Vorstoß das Erneuerbare-Energien-Gesetz jetzt anpasst. Damit haben auch die Biogasanlagenbetreiber und Landwirte wieder eine wirtschaftliche Perspektive, die durch das neue Gesetz ausgebremst wurden. Denn sie stellen sich in den Dienst der Gesellschaft, des Klimaschutzes, der Energiewende und einer verlässlichen erneuerbaren Energieversorgung“, sagte die Ministerin in München. Mit der Nachbesserung werden nun auch die Anlagenbetreiber wieder gefördert, die im vorigen Jahr bei der Ausschreibung einen Zuschlag erhalten haben. Sie hätten nach dem seit Anfang des Jahres geltenden EEG 2021 nun plötzlich keinen Anspruch auf den Flexibilitätszuschlag mehr gehabt. Damit wären zahlreiche Anlagenbetreiber und Landwirte in ihrer Existenz bedroht gewesen, die in der Vergangenheit im Sinne der Netzstabilität investiert hatten und ihre Anlagen flexibel je nach Strombedarf im Netz betreiben.
Die umstrittenen Regelungen waren erst kurz vor dem Inkrafttreten des neuen EEG 2021 aufgenommen worden. Die Ministerin hatte daher die Initiative ergriffen und sich gemeinsam mit Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger bereits im Februar an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gewandt. Dabei hatte sie ihn auf diese dringend erforderliche Korrektur hingewiesen. „Der Einsatz für unsere Landwirte und Biogasbetreiber hat sich gelohnt. Damit können sie weiterhin einen wichtigen Beitrag zum Erreichen unserer Klimaziele leisten“, so die Ministerin.
Bioenergie hat einen Anteil von mehr als der Hälfte an der in Deutschland bereitgestellten erneuerbaren Energie und rund ein Fünftel am erneuerbar hergestellten Strom.
Bericht: Bayerisches Landwirtschaftsministerium
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