Waldbesitzer: „Beschluss stärkt Eigentümerrechte und die Ökosystemleistungen des Waldes“ – Verfassungsgericht hebt generelles Verbot von Windenergie im Wald auf
Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer hat den gestrigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts begrüßt. „Der Beschluss stärkt die Eigentümerautonomie der Waldbesitzenden und beseitigt ein Hindernis für eine marktwirtschaftliche Honorierung der Ökosystemleistungen des Waldes“, sagte AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter in Berlin. Bitter forderte die Bundesländer auf, zügig bestehende Verbote von Windenergieanlagen zu überprüfen und den Weg für neue Windkraftanlagen freizumachen. „Die Waldbesitzer sind durch die Klimakrise finanziell bereits mehr als gebeutelt. Regenerative Energien aus dem Wald, neben Holz- auch Windenergie, sind Teil der vielfältigen Ökosystemleistungen, die der Wald zum Nutzen der Gesellschaft und Klimas erbringen kann.“ Pauschale Verbote seien weder rechtens noch sachgerecht: „Mögliche Interessenkollisionen und Konflikte entstehen vor Ort und müssen dort gelöst werden.“
Bericht: AGDW – Foto: Thomas Jeck, Windräder in hessischen Wäldern in der Gemeinde Weilrod