In den letzten Monaten hat das Stadtarchiv Wasserburg daran gearbeitet, sämtliche (amtlichen) Urkunden des Alten Archivs der Stadt in Zusammenarbeit mit unserem Partner bavarikon – einem Portal für Kunst, Kultur und Wissensschätze aus bayerischen Museen, Archiven und Bibliotheken – online zu stellen.
3.615 Urkunden des Stadtarchivs seit dem Jahr 1301 sind damit nun im Oktober 2023 frei im Netz zugänglich geworden. In diese digitale Schatzkammer haben wir somit bisher insgesamt 8.907 Archivalien aus Wasserburg hochauflösend digitalisiert eingestellt. In die Objekte lässt sich bis in kleinste Details hineinzoomen und so Geschichte und Kultur auf archivalischer Quellenbasis unmittelbar entdecken.
Da wäre zum Beispiel eine spätmittelalterliche Urkunde Herzog Stephans II. von Bayern (1319-1375, reg. ab 1347), welcher der Stadt Wasserburg im Jahr 1374 zusammen mit seinen Söhnen Stephan, Friedrich und Johann erlaubte, an Michaeli einen dreitägigen Markt abzuhalten und den Kaufleuten in dieser Zeit Zollfreiheit zusicherte.
Bis zum frühen 16. Jahrhundert wurde der Stadt Wasserburg eine Vielzahl einzelner herzoglicher Privilegien verliehen, welche zu einer wirtschaftlichen Blüte führten. Die Verfügungsmacht über Zölle, die zunächst unter der Herrschaft der Wasserburger Grafen eingezogen wurden, gingen im 13. Jahrhundert auf die Wittelsbacher über. Im Schutz ihrer Herrscher entwickelte sich die besonders wehrfähige Stadt zum Handels- und Verwaltungsmittelpunkt. Neben einer allgemeinen Bestätigung der Stadtrechte viele Jahre nach dem Stadtbrand 1339 wurde Wasserburg im Jahr 1374 weiterhin die Erlaubnis eines dreitägigen freien Jahrmarktes als Einzelrecht verliehen. Die Innstadt erhielt damit, wie viele andere landsässige Städte, auch nach dem Ende der Herrschaft Kaiser Ludwigs IV. des Bayern (reg. 1314-1347, Kaiser seit 1328) immer wieder Privilegien (auf eigenen Wunsch) ausgestellt. Grundsätzlich bedeutet dieser Vorgang, dass die Bürger damit in „die ständisch-privilegiale Welt mit unterschiedlichen Berechtigungen und Rechtsstellungen eingeordnet“ wurden (Isenmann): Nachdem die Aussteller die „willigen und getreuen Dienste“ der Stadt erkannt hätten, würde man ihr nun die besondere Gnade erweisen, dass sie fortan jedes Jahr „an St. Michels abent und darnach drey tag einen freyen Jarmargt“ abhalten dürfe.
Noch heute gibt es den Michaelimarkt in Wasserburg. Im nächsten Jahr (2024) jährt sich die herzogliche Erlaubnis zu dieser Tradition damit zum 650. Mal.
Der Urkunde sind vier Siegel angehängt. Neben dem des kurze Zeit nach Ausfertigung der Urkunde verstorbenen Herzogs Stephan II. von Bayern befinden sich die Siegel der später konkurrierenden Söhne.
Abbildungsunterschrift, Anhang: Herzog Stephan erlaubt der Stadt Wasserburg einen dreitägigen Markt, Urkunde vom 28.11.1374, StadtA Wasserburg a. Inn, I1a378.
Literatur:
Grollmann, Felix, Stadtrecht, publiziert am 25.05.2021 [=Tag der letzten Änderung(en) an dieser Seite]; in: Historisches Lexikon Wasserburg, URL: https://www.historisches-lexikon-wasserburg.de/Stadtrecht (05.10.2023).
Isenmann, Eberhard: Die deutsche Stadt im Mittelalter 1150–1550. Stadtgestalt, Recht, Verfassung, Stadtregiment, Kirche, Gesellschaft, Wirtschaft, Köln 2012.
Link zur Onlinemeldung:
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