Freizeit

Überseer Minigolf-Planungen

Veröffentlicht von Toni Hötzelsperger

Im Bauausschuss befasste sich das Gremium mit dem Vorbescheidsantrag für einen „Adventure Minigolfplatz am Chiemsee“ auf einem Grundstück an der Julius-Exter Promenade“. Es liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Chiemseeufer“, der auf dem Grundstück „Flächen für Sport- und Spielanlagen. Zweckbestimmung: Minigolf“ vorsieht.

Wie Bürgermeister Herbert Strauch informierte, sieht der Bebauungsplan hier kein festes Gebäude vor, so dass die Genehmigungsbehörde den Antragsteller aufforderte, einen Antrag auf die Befreiung von den Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans zu stellen, und die Errichtung eines Nebengebäudes zu begründen. Nach Auffassung der Verwaltung wäre hier eine Befreiung möglich, weil die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, so der Bürgermeister. Seiner Meinung nach gäbe der Bebauungsplan ein Nebengebäude her. Eine Art Kiosk und Unterstellmöglichkeiten für die Besucher seien sicher notwendig.

Kein festes Gebäude

Um diesen Punkt aber entzündete sich eine lebhafte Diskussion. Alle Mitglieder des Bauausschusses waren sich zwar einig, dass ein Adventure Minigolfplatz an dieser Stelle sehr zu begrüßen sei, ein festes Gebäude aber lehnten fast alle ab. Anton Stefanutti (Grüne) sagte, angesichts der dichten Bebauung in diesem Bereich dürfe auf gar keinen Fall ein festes Bauwerk entstehen. Einen „temporären  Bau“ dagegen wie einen Kiosk auf Rädern oder ein Zelt sei denkbar. Dem schloss sich Stefan Haneberg (Gemeinsam für Übersee GfÜ) an. Das geforderte „Nebengebäude“ sei ein viel zu pauschaler Begriff. Aber eine Hütte in irgendeiner Form, schon zum Abstellen der Ausrüstung, sei sicher notwendig. Leo Segin (GfÜ) erinnerte, dass der gesamte Gemeinderat damals die Aufstellung des Bebauungsplanes Chiemseeufer beschlossen habe. „Soll da unten jetzt eine Abenteuermeile entstehen?“, fragte er. Im Sommer sei der gesamte Bereich bereits teilweise durch Besucher „sehr hoch belastet“. Er hoffe, dass von den Antragstellern nicht eine „Salamitaktik“ angewendet und immer neue Anträge gestellt würden.

Paul Stephl (FBL) entgegnete, dass ein Minigolfplatz im Bebauungsplan bereits vorgesehen sei. Ein festes Gebäude mit zementierter Betonplatte lehne auch er ab, aber man könne ja eine Art Zirkuswagen aufstellen, der leicht wieder entfernt werden könne. Bürgermeister Herbert Strauch sagte, er habe den bereits bestehenden Adventure Golfplatz in Ruhpolding bereits besichtigt, der gut angenommen werde. Für die Abstimmung schlug er eine Zweiteilung des Beschlusses vor: Zuergemt wurde über den Vorbescheidsantrag generell abgestimmt, wobei der Ausschuss einstimmig für den Adventure Minigolfplatz war. Im zweiten Teil wurde über die angefragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans abgestimmt. Acht votierten dagegen mit nur der Ja- Stimme des Bürgermeisters.

Bericht und Repro: Christiane Giesen – Der Plan für die Anlage eines Adventure Minigolfplatzes an der Julius Exter Promenade in Übersee.  

 


Redaktion

Toni Hötzelsperger

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