Der Bürgerentscheid zur umstrittenen „Agri-Photovoltaik (PV)-Anlage an der Friedhofsstraße“ findet endgültig am Sonntag, 6. April, statt. Das entschied das Verwaltungsgericht München in einem Eilentscheid.
Die Wahlunterlagen wurden von der Gemeinde bereits vor rund fünf Wochen versandt. Wie berichtet, passierte dabei ein Schreibfehler, wobei die Flurnummer 420 anstatt 430 gedruckt wurden. Der Text lautet korrekt „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Übersee das laufende Bauleitplanverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Agri-PV Friedhofsstraße“ (FlNr. 429 und 430 Gemarkung Übersee) einstellt und nicht weiterverfolgt“. Nachdem ein Bürger die Verwaltung auf den Fehler (420) hingewiesen hatte, ließ sich die Gemeinde von der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes beraten und berichtigte den Fehler sofort und wiederholt in allen zur Verfügung stehenden Medien. Beim
Grundstück mit Flurnummer 420 handelt es sich um ein kleines bebautes Grundstück, so dass die Fragestellung des Bürgerentscheids keinerlei Sinn ergäbe.
Um Rechtssicherheit zu bekommen, stellte der Rechtsbeistand der Bürgerinitiative, die Rechtsanwälte Schönefelder-Ziegler aus München, Mitte letzter Woche einen Eilantrag an das Verwaltungsgericht, um eine einstweilige Anordnung zu erreichen: Der Termin für die Abstimmung solle um mindestens einen Monat nach hinten verschoben und noch mal neue, korrekte Brief-Abstimmungsunterlagen sollten versandt werden. Begründet wurde der Antrag: „um die verfahrensrechtlich korrekte Abstimmung sicherzustellen“.
Durch den Fehler der Gemeinde werde die Verunsicherung und Verwirrung der Gemeindebürger noch verstärkt.
Ablehnung des Gerichts
In der Eilentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes wurde dieser Antrag abgewiesen. Auf insgesamt 12 Seiten wird begründet, dass hier ein „redaktionelles Versehen“ vorliege und angesichts des Fehlers ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand für Verschiebung und Austausch der Stimmzettel anfallen würde. Wörtlich heißt es „Entgegen der Auffassung der Antragsteller ist auch nicht ersichtlich, dass der Bürgerentscheid aufgrund der falschen Angabe der Flurnummer nicht korrekt umgesetzt oder von der Rechtsaufsichtsbehörde beanstandet werden könnte.“
Bericht und Foto: Christiane Giesen
Bildunterschrift: Bei der Unterschriftenübergabe für das Bürgerbegehren: Bürgermeister Herbert Strauch und Sprecher der BI Wolfgang Wimmer