Pfarrer Paul Voggenauer vererbt sein Haus der Gemeinde Übersee – Gemeinderat erlässt die Stiftungssatzung für die Paul-Voggenauer-Stiftung
Pfarrer Paul Voggenauer (1934 bis 2022), der über 30 Jahre lang Seelsorger in Grassau war, und im Ruhestand in Übersee lebte, vermachte testamentarisch sein Einfamilienhaus in der Willi-Rösner-Straße 1 mit Auflagen an die Gemeinde Übersee.
In der jüngsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderats erließ der Gemeinderat einstimmig die Stiftungssatzung für die „Pfarrer-Voggenauer-Stiftung“. Wie Bürgermeister Herbert Strauch informierte, war Voggenauer am 11. Februar 2022 gestorben. Im November 2022 hatte das Nachlassgericht Traunstein der Gemeinde mitgeteilt, dass sie das oben genannte Haus erhalten sollte. Ende März 2023 hatte der Gemeinderat in einer nicht-öffentlichen Sitzung das Erbe angenommen. Dazu erließ die Gemeinde jetzt eine Stiftungssatzung, die bereits von der Rechtsaufsicht geprüft und deren Gemeinnützigkeit vom Finanzamt Traunstein anerkannt worden war.
Mit seinem Testament verfügte Pfarrer Paul Voggenauer, dass sein Einfamilienhaus in der Willi-Rösner-Straße der Gemeinde zufällt, um hier eine Wohngemeinschaft für ältere Menschen als Mieter zu günstigen Bedingungen zu errichten. Im handschriftlichen Testament heißt es unter anderem, dass die Ausschreibung für die Wohnungen in den Gemeindezeitungen Übersee, Grassau und Staudach vor jeder Vermietung angezeigt werden soll. Über die Aufnahme entscheide der erste Bürgermeister von Übersee. Bei Neuaufnahmen müsse die Mehrheit der Bewohner zustimmen.
Die Einnahmen, die nur für das Haus verwendet werden dürfen, und die Ausgaben seien gesondert zu verwalten. Wenn keine Wohngemeinschaft zustande komme, dürfe auch an eine einkommensschwache Familie vermietet werden. Das Haus darf innerhalb von 30 Jahren nach dem Tod Voggenauers nicht verkauft oder belastet werden.
Zum Testamentsvollstrecker hatte der Pfarrer seinen Kollegen Pfarrer Simon Tyrolt bestimmt. Die vollständige Satzung im Sinne von Pfarrer Voggenauer verlas Bürgermeister Herbert Strauch dem Gemeinderat. Danach erfüllt die Stiftung ihren Zweck unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften aus den Erträgen des Stiftungsvermögens. Zur Werterhaltung können im Rahmen der steuerlich zulässigen Teile der jährlichen Erträge zur Erhaltung des Gebäudes und als Inflationsausgleich dem Stiftungsvermögen zugeführt werden. Es heißt auch „ändern sich die Verhältnisse derart, dass die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszweckes von der Gemeinde Übersee nicht mehr für sinnvoll gehalten wird, kann diese …. einen neuen Stiftungszweck beschließen“. Am 10.2. 2052, 30 Jahre nach dem Tod Voggeneuers, werde die Stiftung aufgelöst. Das Vermögen der Stiftung falle dann an die Gemeinde Übersee, die es ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwenden darf.
Informiert wurde auch, dass ganz nach den Wünschen des Erblassers nach einigem Umbau eine Wohngemeinschaft von vier alten Menschen das Haus seit einigen Monaten bewohnt. Gemeinderätin Erika Stefanutti berichtete, dass diese Wohngemeinschaft mit jeweils eigenen Räumen für die vier Bewohner und Gemeinschaftsräumen, dazu zwei Küchen im Parterre und im ersten Stock sehr gut funktioniere. Die Bewohner freuten sich hier wohnen zu dürfen und kümmern sich selbst gut um Haus und Garten.
Text und Fotos: Christiane Giesen