Die Gemeinden Neubeuern und Nussdorf haben im Februar ein gemeinsames Verkehrsgutachten für die Staatsstraße von der Autobahnanschlussstelle Rohrdorf bis zur Anschlussstelle in Brannenburg beauftragt, um die Auswirkungen des Stauausweichverkehrs in den beiden Inntalgemeinden aufzuzeigen und die rechtlichen Möglichkeiten der Straßenverkehrsbehörden zu überprüfen. Nun liegen die Ergebnisse vor.
„Wir begrüßen die Inhalte des Gutachtens, welches das Büro für Raum- und Verkehrsplanung aus Innsbruck in den letzten drei Monaten erstellt hat, und die unsere Position bestätigen“, so Nußdorfs Bürgermeisterin Susanne Grandauer (CSU/FWG) und Neubeuerns Bürgermeister Christoph Schneider (Unabhängige Neubeurer).
„Die 61-seitige Ausarbeitung beinhaltet nicht nur Statistiken aus Verkehrszählungen, die unter anderem an Blockabfertigungstagen durchgeführt wurden (dabei wurde ein Spitzenwert von 480 LKW-Bewegungen gezählt), sondern trifft auch Aussagen zur Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrern, analysiert die teilweise unzureichenden Anlagenverhältnisse, vor allem bezüglich der Fahrbahnbreiten, geht auf die Beeinträchtigung der Wohnbevölkerung durch Lärm und Schadstoffe ein und zeigt auch eine rechtliche Würdigung nach der Straßenverkehrsordnung auf“, berichten die Rathauschefs.
In dieser rechtlichen Würdigung legt der Gutachter dar, dass eine Verordnung über eine Verkehrsbeschränkung nach § 45 Abs. 9 StVO unabhängig von den Blockabfertigungstagen für den Durchgangsverkehr von Nutzfahrzeugen mit mehr als 7,5 Tonnen auf der Staatsstraße möglich wäre. Davon ausgenommen werden könnte der Ziel- und Quellverkehr von örtlichen Unternehmern, Lieferanten und Speditionen.
„Wir haben das Gutachten unmittelbar nach Fertigstellung bei Landrat Otto Lederer und Vertretern der Verwaltung im Landratsamt vorgestellt und dringend um Unterstützung gebeten, eine entsprechende Verordnung zu erlassen“, teilen die beiden Bürgermeister mit. In einer gemeinsamen Bürgerversammlung der Gemeinden sollen jetzt die Inhalte des Gutachtens auch der Bürgerschaft präsentiert werden.
„Der überörtliche Schwerverkehr gehört auf die Autobahn“, betonen Grandauer und Schneider abschließend. „Das Gutachten gibt den Behörden nun einen Spielraum für Verkehrsbeschränkungen und den Kommunen eine Argumentationsgrundlage, die nicht einfach vom Tisch zu wischen ist. Wir erwarten uns ein offenes Ohr für die betroffenen Gemeinden“.
Gemeinsame Pressemitteilung der Gemeinden Nussdorf und Neubeuern
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